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Antrag für eine Resolution: Für eine attraktive Gäubahn und damit für deren dauerhafte Führung über die Panoramastrecke nach Stuttgart

 

Horb, den 20.06.2022

 

Der Gäubahn droht ab Mitte 2025 ein nach derzeitiger Einschätzung deutlich länger als zehn Jahre dauerndes Ende in Stuttgart-Vaihingen und damit eine entsprechend lange Abbindung vom Stuttgarter HBF, dem wichtigsten Eisenbahnknoten in  Baden-Württemberg und damit vom deutschen Fernverkehrsnetz. Für diese gleichzeitig internationale Verbindung Stuttgart – Zürich (-Mailand) wie auch wichtige Pendlerstrecke mit Erschließungsfunktion für den südwestlichen Landesteil würde dies eine massive Abwertung, ja Schädigung mit längerdauernden negativen Auswirkungen bedeuten.  Angesichts dieser Bedeutung der Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn unterstützt die Stadt Horb die Forderung von Landesverkehrsminister Herrmann wie auch vielen Verkehrsexperten für eine auch zukünftige Führung der Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn über die störungsfreie und landschaftlich reizvolle Anfahrt über die bisherige Panoramastrecke in einen aus Kapazitätsgründen sowieso notwendigen (oberirdischen) Ergänzungsbahnhof.

Begründung:

Diese geplante Abbindung der Gäubahn in Stuttgart-Vaihingen würde für alle Reisenden, sei es Fernreisende mit Koffern und Gepäck, ältere und behinderte Menschen wie auch die große Zahl an Pendlern ins Stuttgarter Zentrum oder darüber hinaus einen mit einem Wechsel des Bahnsteiges verbundenen Umstieg in die nicht nur während dem Berufsverkehr in Vaihingen häufig volle S-Bahn bedeuten. Für diese gleichzeitig als internationale Verbindung Stuttgart – Zürich (-Mailand) wie auch für die bahntechnische Erschließung des von Stuttgart aus südwestlichen Landesteiles wichtige Bahnverbindung wäre eine deutliche Beeinträchtigung und Schwächung über eine sehr lange Zeit die Folge. Es würde nicht nur all die mühsamen Anstrengungen in den letzten Jahrzehnten zur Aufwertung und für eine Steigerung der Attraktivität der Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn, sondern auch die Bemühungen um eine Verkehrswende konterkarieren.

Entsprechend einem Ende April veröffentlichten und von Naturschutzverbänden in Auftrag gegebenen Gutachten von Herrn Prof. Dr. Urs Kramer zu „Eisenbahnrechtliche Bewertung der Abbindung der heutigen Gäubahnstrecke zwischen Stuttgart Hauptbahnhof und Stuttgart-Vaihingen bzw. dem neu zu errichtenden Nordhalt“ wie einem ähnlichen von der Stadt Stuttgart in Auftrag gegebenen, aber lange nicht veröffentlichten und erst vor ca. einer Woche bekannt gewordenen weiteren Gutachten ist dies auch nicht durch die bisher genehmigte Planung für Stuttgart 21 abgedeckt. Denn den Genehmigungen für das Bauprojekt Stuttgart 21 lag eine allenfalls wenige Monate dauernde Unterbrechung der Gäubahn zugrunde.

Seit deutlich mehr wie hundert Jahren besitzt die Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn mit der Panoramastrecke eine störungsfreie und gleichzeitig landschaftlich sehr reizvolle Anfahrt zum Hauptbahnhof in Stuttgart. Der Erhalt dieser Strecke wurde auch bei der Schlichtung um das Mega-Bauprojekt Stuttgart 21 zugesagt. Seit längerem fordern deshalb nicht nur der Landesverkehrsminister Herrmann, sondern auch verschiedene Bahn- und Verkehrsexperten eine Beibehaltung dieser bisherigen Anfahrtmöglichkeit über die reizvolle Panoramastrecke ins Stuttgarter Zentrum. Die Stadt Horb, aber auch die weiteren Anrainer und betroffenen Gebietskörperschaften im Einzugsgebiet der Gäubahn sollten deshalb diese Bemühungen tatkräftig und engagiert unterstützen.

Diese auch zukünftige Führung der Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn über die reizvolle Panoramastrecke ist zudem aus folgenden Gründen wichtig: Von den Befürwortern des Bauprojektes Stuttgart 21 wurde im Vorfeld der Entscheidung für dieses Projekt ursprünglich eine Führung der Gäubahn mit einer „Rohrer Kurve“ über die S-Bahnstrecke auf den Fildern zum Flughafen und von dort unterirdisch weiter zum Tiefbahnhof vorgesehen. Damit versprochen war im Vorfeld der Volksabstimmung eine allenfalls nur „mehrmonatige Unterbrechung“ der Gäubahn. Wie von Kritikern von S21 im Vorfeld vorhergesagt lässt sich diese Führung der Gäubahn aus Kapazitätsgründen nicht realisieren.

Im letzten Jahr wurde deshalb vom damaligen Staatssekretär Bilger ein ca. 12 kilometerlanger Tunnel unter den Fildern zum geplanten Flughafenbahnhof in die Diskussion gebracht. Zusammen mit der sich dort anschließenden ca. 9 km-langen unterirdischen Zufahrt zum Stuttgarter Tiefbahnhof würde dies für die zukünftige Fahrt nach Stuttgart jedoch  eine insgesamt mehr als 20 kilometerlange öde und triste Tunnelfahrt ins Stuttgarter Zentrum anstatt der bisherigen landschaftlich reizvollen Panoramafahrt entlang des Stuttgarter Talkessels bedeuten. Eine Attraktivierung des Bahnverkehrs sieht  anders aus.

Diese Zufahrt über den Flughafenbahnhof bringt zudem mit sich: anders als bei der bisherigen separaten Zufahrt zum Stuttgarter HBF müssen sich die Züge der Gäubahn zukünftig am Flughafenbahnhof bei der Einfahrt in die vorgenannte 9 km-lange zweigleisige Tunnelzulaufstrecke zum künftigen Tiefbahnhof bei den auf der Neubaustrecke ankommenden Zügen aus München und Lindau/Friedrichshafen wie auch den über die Wendlinger Kurve ankommenden Zügen aus Tübingen, das bedeutet pro genanntem Ursprungsbahnhof jeweils mindestens zwei bis drei Züge pro Stunde, einordnen. Im Falle von Verspätungen sind dadurch zusätzliche Verzögerungen vorprogrammiert.

Deshalb begrüßt und unterstützt der Gemeinderat der Stadt Horb die Forderung von  Landesverkehrsminister Herrmann wie auch einer Vielzahl von Verkehrsexperten nach einem Erhalt der Führung der Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn über ihren bisherigen Zulauf über die Panoramastrecke in einen laut Verkehrsminister wie auch vielen Verkehrsexperten aus Kapazitätsgründen in Stuttgart notwendigen möglichst oberirdischen Ergänzungsbahnhof – ohne milliardenteuren Fildertunnel und ohne öde Tunnelfahrt, dafür aber einer weiterhin landschaftlich reizvollen Anfahrt nach Stuttgart. Gerade auch angesichts der notwendigen Verkehrswende sollten in Stuttgart die Belange des Schienenverkehrs nicht länger städtebaulichen Interessen untergeordnet werden.

Hinsichtlich der im letzten Jahr bekannt gewordenen weiteren Planungen zur  Beschleunigung der Gäu-Neckar-Bodensee-Bahn stellen wir zudem fest: Für ihre Funktion sowohl als Fernverkehrsverbindung, aber auch ihrer Erschließungsfunktion für die gesamte Region des von Stuttgart aus südwestlichen Landesteiles kommt dem Erhalt aller bisherigen Fernverkehrshalte entlang der Strecke, also auch der Fernverkehrshalte in Böblingen und Singen, wie auch der Optimierung der Anschlüsse an diesen Fernverkehrshalten eine zentrale Bedeutung zu.

Für die SPD-Fraktion:

Dr. Dieter Rominger-Seyrich

 

 

 

Antrag zum Thema "Notwendige kommunale und regionale Anpassungsmaßnahmen aufgrund des im Gange befindlichen Klimawandels

 

Horb, den 02.05.2022

 

Nachdem erfreulicherweise bereits in der letzten Sitzung im April im Strukturgutachten zur Trinkwasserversorgung in Horb die zukünftige Wasserversorgung bis 2050 im Gemeinderat betrachtet worden ist möchte ich wie in der Sitzung angekündigt im Namen der SPD-Gemeinderatsfraktion beantragen, das Thema „Notwendige kommunale und regionale Anpassungsmaßnahmen auf Grund des im Gange befindlichen Klimawandels“ umfassender auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu setzen.

Angesichts der erst im Beginn befindlichen, jedoch mit dem Klimawandel zukünftig noch deutlicher zu erwartenden Veränderungen wird dieses Thema die Arbeit des Gemeinderates sicherlich in den nächsten Jahrzehnten begleiten.

Begründung:

Seit Jahren weisen die auf immer weiter entwickelten und zunehmend aussagefähigeren  Klimamodellen basierenden Warnungen und Berichte des Weltklimarates ICC auf eine Zunahme von Wetterextremen wie Starkregen und Hitzeperioden sowie Trockenheit wie auch weiteren Problemen auch in unseren Breiten selbst bei Einhaltung des optimistischen, aber leider immer unwahrscheinlicher werdenden Szenarios eines sich auf einen gegenüber der vorindustriellen Zeit bis Mitte des Jahrzehntes auf 1,5-Grad begrenzbaren Temperaturanstieges hin. Nahezu alle der vergangenen zehn Jahre gehörten zu den wärmsten und gleichzeitig trockensten Jahre seit Beginn der Wetter-Aufzeichnungen. Wie jüngst publiziert war europaweit das vergangene Jahr gar das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen - trotz der im Verhältnis zu den vorausgegangenen Jahren häufigeren Regentage in Mitteleuropa und der Flutkatastrophe in Rehinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Und das alles bereits bei einer bisherigen Erhöhung der Durchschnittsjahrestemperatur von durchschnittlich „erst“ ca. einem Grad Celsius seit Beginn dieser Wetteraufzeichnungen.

Die Auswirkungen des Klimawandels betreffen auch unsere Region.  Nur beispielhaft und absolut nicht abschließend seien genannt: möglicher Starkregen und Überflutungen (insbesondere entlang von Neckar, Eyach und dem Bach im Dießener Tal), aber auch zunehmende Hitze- und Trockenperioden mit u. a. in den letzten Jahren auch bei uns zu beobachtenden Absinken des Grundwasserspiegels, damit verbundenen Veränderungen und Problemen in der Landwirtschaft, häufigeren Perioden mit erhöhter bis höchster Waldbrandgefahr (in diesem Jahr bereits im März über etliche Tage vorhanden), in denletzten Jahren bereits beobachtbarer erhöhter Sterblichkeit von älteren und schwer erkrankten Menschen während den Hitzeperioden etc. Dies erfordert bereits jetzt, aber erst recht zukünftig entsprechende Anpassungsmaßnahmen an sowie Folgerungen aus dem Klimawandel – auch für die städtebaulichen Planungen im ländlichen Raum. Deshalb halten wir es an der Zeit dies im Gemeinderat zu behandeln.

Für die SPD-Gemeinderatsfraktion

Dr. Dieter Rominger-Seyrich

 

 

Antrag auf Beitritt der Stadt Horb zur  Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“

 

Horb, den 16.01.2022

 

Diese auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Agora Verkehrswende sowie des Deutschen Städtetages am 06.07.2021 entstandene Initiative fordert in ihrem Positionspapier den Bund auf, baldmöglichst die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

Begründung:

Diese ursprünglich von den Städten Freiburg, Leipzig, Aachen, Augsburg, Münster und Ulm ausgehende und am 06.07.2021 vorgestellte Initiative bekennt sich in einer von den jeweils zuständigen Bürgermeistern dieser Städte unterzeichneten Erklärung zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen und sieht hierbei Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung von  öffentlichen Räume.

Dieser Erklärung haben sich bis Anfang Dezember mehr als 60 weitere Städte, darunter nicht nur Großstädte, sondern zwischenzeitlich auch kleinere Städte und Gemeinden, angeschlossen. Aus unserer Region sind z.B. Konstanz, Friedrichshafen, Lindenberg im Allgäu, Lörrach, Tübingen, Pforzheim, Göppingen, Eislingen/Fils, Weinstadt zu nennen – und laut Presse kurz vor Weihnachten auch unsere Nachbarstadt Rottenburg. Auch unsere Landeshauptstadt Stuttgart soll laut einer Mehrheit des Gemeinderates diesem Bündnis beitreten.

Diese Initiative betont in ihrer Erklärung, dass die Städte und Gemeinden einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen brauchen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit. Sie erwähnen dabei insbesondere die Vorteile von Tempo 30 für die Verkehrssicherheit, die Lärmbelastung insbesondere der Anwohner, die Schadstoffbelastung der Luft, aber auch die Chance, dass die Straßen wieder multifunktionelle Orte und nicht nur Durchfahrstrecken von A nach B sind und erhoffen sich eine „bessere Lesbarkeit“ der Straßen  - z. B. durch Reduzierung des Schilderwaldes. Sie sehen generell Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume. Siehe die Erklärung in der Anlage.

Begleitend hierbei wünscht sich die Initiative aber auch ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben zur Untersuchung mit dieser Neuregelung verbundener wichtiger Aspekte im Zusammen wie z. B. Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz, um gegebenenfalls bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

Wir denken, die von diesem Städtebündnis ausgehende Initiative ist auch im Interesse unserer Stadt. Wurde doch auch in Horb mehrfach unter den vorgenannten Gründen Verkehrssicherheit, Lärmbelastung, Schadstoffbelastung – so z. B. bei den Beratungen zum Masterplan Horb 2050 in  einzelnen Stadteilen -  der Wunsch nach weiteren auf Tempo 30 reduzierten Bereichen und dabei auch entlang von Hauptverkehrsstraßen geäußert. Deshalb fordern wir einen Beitritt unserer Stadt zu dieser Initiative.

Von Seiten des Landes hat unserer Kenntnis nach Landesverkehrsminister Herrmann bereits seine Unterstützung für diese Initiative geäußert.

Für die SPD-Gemeinderatsfraktion

Dr. Dieter Rominger-Seyrich

 

 

 

 

Antrag zur Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in Horb in städtischer Trägerschaft

Horb, den 07.02.2021

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt, zu prüfen und dem Gemeinderat zu berichten:

  1. ob auch von der Stadt Horb die Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in städtischer Trägerschaft befürwortet wird
  2. wie ein solches MVZ rechtlich und organisatorisch auszugestalten ist
  3. mögliche Standorte für ein städtisches MVZ zu benennen

Begründung:

 

Die Einrichtung eines MVZ in Horb in städtischer Trägerschaft würde die wohnortnahe medizinische Versorgung im Mittelbereich Horb stärken.

 

Die ärztliche Versorgung in Horb verändert sich, da immer mehr Ärztinnen und Ärzte aus Altersgründen ihre Praxen schließen und keinen Nachfolger finden.

Zudem gibt es immer mehr ältere Menschen, teilweise auch ohne Auto. Daher ist es wichtig die medizinische Versorgung in Horb aufrecht zu erhalten und neue Modelle anzudenken.

 

Mit einem eigenen MVZ hätte die Stadt Horb mehr Einflussmöglichkeiten bei der Ansiedlung und dem längerfristigen Erhalt insbesondere von Facharztpraxen.

Gegenstand eines zu gründenden Unternehmens könnte unter Einhaltung der Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten sowie das Bestreben sein, freie Arztsitze im Mittelbereich Horb (Landkreis Freudenstadt) durch entsprechende Arbeitsplatzangebote zu belegen.

 

Als Standorte kommen das Leuco-Areal, die ehemalige Hohenbergkaserne oder abhängig vom bisherigen MVZ des Kreises ggf. auch das ehemalige Hospital zum Heiligen Geist in Betracht. Nach dem Abbruch des Leuco-Gebäudes besteht die Chance, durch einen attraktiven modernen Neubau neue Ärztinnen und Ärzte  für den Mittelbereich Horb zu gewinnen. Mit einem MVZ würde auch die Innenstadt belebt werden.

 

Dass neue Modelle positive Effekte auf die ärztliche Versorgung von Gemeinden haben, zeigen die Beispiele der „Hausärzte am Spritzenhaus – Regiopraxis KVBW“ und das Medizinische Versorgungszentrum „Ärzte am Reichenbach – MEDI-MVZ GmbH“ in Baiersbronn. Dort gibt es auch eine Zusammenarbeit mit der akademischen Lehrpraxis der Universität Heidelberg.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Mattes

 

Antrag Kommunale Klimaschutzmaßnahmen

14.01.2021

Die Coronapandemie hat uns und das öffentliche Leben derzeit fest im Griff. Wir alle hoffen, dass mit Hilfe der eingeleiteten Maßnahmen und der angelaufenen Impfungen eine wesentliche Besserung der Lage bis zum Frühsommer eingetreten ist.

Wir halten es deshalb trotzdem für notwendig, den nachfolgenden Antrag hinsichtlich der die Welt in den nächsten Jahrzehnten hauptsächlich betreffenden Problematik des Klimaschutzes und dabei den notwendigen Maßnahmen auf lokaler Ebene zu stellen.

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion:

Die Stadt Horb hat 2011 beschlossen, sich auf den Weg zur Klimaneutralen Kommune bis zum Jahr 2050 zu machen. Unter der engagierten Leitung des Fachbereiches Energie, Klimaschutz und Versorgung von Herrn Huber hat sich unsere Stadt beginnend mit zwei Klimakonferenzen zunächst sehr schwungvoll auf den Weg gemacht – mit erkennbaren Erfolgen. Aber auch mit Rückschlägen wie bei der beabsichtigten Nutzung der Windenergie. Nachdem nun ein Viertel des Zeitraumes bis 2050 bereits vergangen ist sollte es Zeit sein für eine Zwischenbilanz mit Fragen wie:

Wie kommen wir voran? Wo stehen wir? In welchen Bereichen haben wir (besondere) Schwierigkeiten? Wo brauchen wir und wie bekommen wir eine neue Dynamik, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen?

Zudem zeigt sich zwischenzeitlich: Angesichts der Erkenntnisse sowie den neueren Veröffentlichungen nahezu aller Klimaforscher und des Weltklimarates IPCC scheint das im Jahr 2010 noch als sehr vorbildlich und im Umkreis fast einzigartig geltende Ziel der Klimaneutralität bis 2050 nicht mehr ausreichend zu sein. Anfang Dezember 2020 hat deshalb die Stadt Tübingen gar das Ziel Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 ausgegeben und hierzu ein ambitioniertes, umfangreiches Maßnahmenprogramm für die nächsten Jahre beschlossen. Deshalb sollte diese Zwischenbilanz auch dazu genutzt werden, mögliche Wege für ein früheres Erreichen des Zieles der Klimaneutralität aufzuzeigen.

Wir beantragen deshalb einen entsprechenden Zwischenbericht der Stadtverwaltung im Gemeinderat mit ausreichender Beratungsmöglichkeit sowie die Einbeziehung der Menschen in der Stadt  -  z. B. in der Form einer erneuten Klimakonferenz - sobald dies nach einer hoffentlich im Frühsommer eintretenden Besserung der Lage bei der Coronapandemie wieder möglich ist. Sinnvoll halten wir dabei auch eine Vorstellung der geplanten Vorgehensweise und Maßnahmen in Tübingen durch einen Vertreter dieser Stadt.

Begründung:

Im Jahr 2011 war das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 noch sehr ambitioniert und beispielhaft. In der Zwischenzeit haben sich auch andere Städte sowie in den letzten Jahren die Bundesregierung und jüngst auch die EU-Kommission unter der Ratspräsidentschaft von Ursula von der Leyen, aber auch andere Länder zu diesem Ziel bekannt. Und mehrere Städte sind dem Beispiel der Stadt Konstanz gefolgt und haben den Klimanotstand ausgerufen. Nach anfänglichen Erfolgen scheint sich nach unserem Eindruck - bedingt auch durch Rückschläge wie bei dem Versuch der Nutzung der Windenergie im Großen Hau - trotz der enormen Anstrengungen der Stadtverwaltung und dabei des Fachbereiches  Energie, Klimaschutz und Versorgung das Vorankommen verlangsamt zu haben. Auch deshalb sind aus unserer Sicht in der Stadt gemeinsame Überlegungen zu und Beschlussfassungen darüber, wie das Vorankommen auf  kommunaler Ebene in dieser Hinsicht verbessert werden kann, notwendig.

Gleichzeitig deuten die neueren Forschungen und Erkenntnisse der Klimaforscher darauf hin, dass das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 weltweit wohl nicht mehr ausreichen wird, um die im Pariser Klimaabkommen von 2015 als Ziel ausgegebene Begrenzung der zu erwartenden Erhöhung der Durchschnittstemperatur bis 2050 auf unter 2° Celsius, möglichst sogar auf nur 1,5 ° Celsius, gemessen an der vorindustriellen Durchschnittstemperatur, einhalten zu können. Unser 2011 noch als vorbildlich erscheinendes Ziel scheint zwischenzeitlich nicht mehr ausreichend zu sein. Gerade auch deshalb sind baldige Überlegungen, wie wir auf dem Weg der Klimaneutralität erkennbar schneller voran kommen können, dringend notwendig. Auch kommunal sollten, ja müssen alle unsere Entscheidungen auf Ihre Klimarelevanz überprüft werden.

Der Gemeinderat unserer Nachbarstadt Tübingen hat Anfang Dezember gerade auch deshalb als Ziel für die angestrebte Klimaneutralität das Jahr 2030 genannt und hierzu (nach unseren Informationen einstimmig!) ein ambitioniertes Programm für das nächste Jahrzehnt beschlossen. Ein vertiefter Blick auf  die dort beschlossenen Maßnahmen und Schritte dürfte auch für Horb sinnvoll und nützlich sein. Dabei gilt es bei all den Maßnahmen die Bewohner unserer Stadt in geeigneter Form mitzunehmen.

Häufig ist der Einwand zu hören, dass Deutschland mit seiner nur ca. zweiprozentigen Verursachung des CO2-Ausstoßes bei nur gut 1 % der Weltbevölkerung alleine nicht das Klima retten kann. So richtig diese Aussage ist, verkennt diese doch die historische Verantwortung der „alten“ Industrieländer und damit auch Deutschlands an der Klimaproblematik. Auch wenn es noch Länder mit Länder mit deutlich höherem Pro-Kopf Ausstoß gibt. Mit ca. 8,5  Tonnen CO2 pro Kopf im Jahr 2018 verursachen wir trotz zwischenzeitlicher deutlichen Pro-Kopfsteigerungen in den Schwellenländern und „neueren“ Industrieländern wie China immer noch ca. das Doppelte des weltweiten Durchschnittswertes beim CO2-Ausstoß/ Bewohner. Und auch dieser zwischenzeitlich erreichte durchschnittliche weltweite CO2-Ausstoß je Bewohner muss laut den Klimaforschern bald mindestens auf unter die Hälfte gesenkt werden sollen die Ziele des Pariser Abkommens von 2015 erreichbar bleiben.  

Für die SPD-Gemeinderatsfraktion

Dieter Rominger-Seyrich

 

Antrag zur Eyachtalbahn

07.11.2020

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause Ende Juli einstimmig die Übernahme einer Resolution der Stadt Haigerloch zur Reaktivierung der auch Mühringen und damit das Horber Stadtgebiet tangierenden Eyachtalbahn beschlossen.

Am Dienstag der vergangenen Woche hat nun das Landesverkehrsministerium unter der Devise „Landes-Offensive zur Reaktivierung von Bahnstrecken“ eine in seinem Namen erstellte Potentialanalyse für 42 zuvor als reaktivierbar eingestufte Bahnstrecken vorgestellt. Dabei wurden diese Bahnstrecken in vier Kategorien A - D eingeteilt.

Auch wenn die Eyachtalbahn von den Autoren der Potentialanalyse nicht in die beiden höchsten Kategorien dieser Erhebung, sondern in die Stufe C (mittleres Potential)  eingestuft worden ist, ist ihr dabei doch ein verkehrliches und förderfähiges Potential bescheinigt worden. Sie hat zudem im Vergleich mit vielen anderen untersuchten Strecken einen ganz entscheidenden Vorteil: Angesichts der durch die HzL/SWEG gut erhaltenen Infrastruktur müsste eine Wiederaufnahme eines regelmäßigen Bahnverkehrs rasch möglich sein. Dagegen ist bei etlichen in die höchsten Potentialkategorien A oder B eingestuften Strecken die Schieneninfrastruktur in früheren Jahren entweder vollständig oder zum großen Teil entfernt worden bzw. von der Natur überwuchert. Während also bei nahezu allen diesen Strecken ein Beginn mit den Wiederaufbauarbeiten der Infrastruktur allenfalls in einigen Jahren möglich sein wird, könnte im Eyachtal derweil zumindest infrastrukturtechnisch gesehen bereits längst ein regelmäßiger Bahnverkehr in Betrieb sein.

Das Landesverkehrsministerium hat neben einer fachlichen Begleitung bei einer Reaktivierung hervorragende und in dieser Form noch nie dagewesene sehr gute Förderbedingungen durch Bund und Land in den nächsten Jahren - sowohl hinsichtlich Schaffung und Ertüchtigung der Infrastruktur wie auch des Bahnbetriebes – angekündigt. Diese Chancen gilt es zu nutzen und in der Region zu handeln.

Wir möchten deshalb beantragen, dass die Stadtverwaltung hierzu baldmöglichst mit den anderen Anliegergemeinden in Verbindung tritt und gemeinsam mit diesen beim Landesverkehrsministerium vorstellig wird. Dieses setzt für eine Unterstützung einen entsprechenden klar erkennbaren politischen Willen vor Ort voraus. Betroffene Kommunen sollten also dazu bald ein positives Signal an das Land senden. Trotz der auf Grund der Coronapandemie derzeitig erschwerten Situation ist – wie bei ähnlichen Reaktivierungsprojekten im Land häufig der Fall - die baldige Gründung eines entsprechenden Fördervereines oder einer Förder- bzw. Interessengemeinschaft unter maßgeblicher Beteiligung der Anliegergemeinden zu überlegen.

Das Ziel des Landes, angesichts der zunehmend problematischen Rolle des Verkehrssektors beim Klimaschutz eine Verkehrsverlagerung und dabei eine Verdoppelung der Fahrgäste bei der Bahn erreichen zu wollen sollten wir als eine die Klimaneutralität bis spätestens 2050 anstrebende Stadt aktiv unterstützen.

Für die  SPD-Fraktion

Dr. Dieter Rominger-Seyrich

 

Antrag Vorstellung Regionalstadtbahn im Gemeinderat

15.02.2020

Im Namen der SPD-Fraktion möchte ich beantragen, das mit der Oberen Neckartalbahn Tübingen – Horb, aber auch mit der Eyachtalbahn Eyach – Haigerloch – Hechingen auch unsere Stadt tangierende Projekt Regionalstadtbahn Neckar–Alb und dabei auch den derzeitigen Planungsstand hierbei in absehbarer Zeit im Horber Gemeinderat vorzustellen. Geprüft und erörtert werden sollte dann dabei auch, in welcher Form die Stadt Horb dieses Projekt unterstützen kann.

Begründung:

Seit mehr als zwanzig Jahren gibt es das Projekt Regionalstadtbahn Neckar-Alb. Mit diesem aus mehreren Modulen bestehenden Projekt möchte der Regionalverband Neckar-Alb versuchen, mit Ausbau der Infrastruktur und des Angebotes auf bestehenden Bahnstrecken, durch Reaktivierungen früherer Bahnstrecken (wie Reutlingen – Engstingen, Reutlingen – Gomaringen und Albstadt – Onstmettingen, aber auch in einem späteren Modul der mit Mühringen unsere Stadt tangierenden Eyachtalbahn von Eyach über Haigerloch nach Hechingen) sowie auch einzelnen kleineren Neubaustrecken (z. B. Gomaringen – Nehren) und Neubau innerstädtischer Strecken in Reutlingen und Tübingen eine gerade auch unter Aspekten des Klimaschutzes wünschenswerte Verkehrsverlagerung auf die Schiene zu bekommen und insbesondere auch die ländlichen Gebiete besser (d. h. teilweise umsteigefrei) an die Innenstädte von Reutlingen und Tübingen sowie das dortige Universitätsklinikum anzubinden.

Seit Anfang war und ist dabei insbesondere die Obere Neckartalbahn von Tübingen über Rottenburg nach Horb ein wichtiger Streckenast und damit die Stadt Horb einschließlich dem Stadtteil Mühlen ein Teil bzw. Endpunkt. Damit ergeben sich wünschenswerte Verbesserungen hinsichtlich der Bahnverbindungen aus unserer Stadt in den Großraum Rottenburg/Tübingen/Reutlingen.

Nachdem das Projekt über etliche Jahre, auch wegen der Frage der Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten,  so dahingedümpelt ist, hat es nun in den letzten Jahren erkennbar Fahrt aufgenommen. Im letzten Jahr wurde nun mit dem ersten Modul, dem Ausbau der Infrastruktur und  Elektrifizierung auf den bereits Ende der neunziger Jahre mit großem Erfolg reaktivierten Bahnstrecken im Ammertal und im Ermstal begonnen.

Die Obere Neckartalbahn zählt nun zu den in absehbarer Zeit anstehenden nächsten Maßnahmen. Verbunden wäre damit eine Elektrifizierung der Strecke – wie dies bei der teilweisen Umleitung des Güterverkehrs über die obere Neckartalbahn vor zwei Jahren im Rahmen der Sperrung der Rheintalbahn von Anwohnerseite (u. a. auch in Mühlen) auch gefordert worden ist. Und damit eine Form der doch so gewünschten und geforderten Elektromobilität.- ohne die Problematik der Gewinnung von Rohstoffen für und der Problematik der Entsorgung von Akkus. 

Nach den bekannten letzten Planungen ist dabei zwischen Horb und Tübingen in den Hauptverkehrszeiten ein Halbstunden- und in den anderen Tageszeiten ein Stundentakt, zischen Rottenburg und Tübingen gar ein Viertelstunden- bzw. Halbstundentakt vorgesehen. Im Raum Rottenburg war die Regionalstadtbahn deshalb bereits in den letzten Jahren vermehrt Thema in den kommunalpolitischen Diskussionen, Anfang Januar dieses Jahres hat zuletzt die Südwestpresse (Neckarchronik) auf ihrer Rottenburger Seite über die aktuellen Rottenburger Planungen dazu berichtet.

Zudem ist mit der Mühringen und damit auch Horber Stadtgebiet tangierenden Eytachtalbahn eine bisher seit einigen Jahren nur im sommerlichen Freizeitverkehr benutzte Bahnstrecke Teil dieses gerade auch angesichts der notwendigen Verkehrswende begrüßenswerten und notwendigen  Regionalstadtbahnkonzeptes. Nach den bekannten Planungen soll diese zwar erst Teil eines eher späteren Moduls sein. Auf Grund des bedingt durch die Unterhaltungsmaßnahmen der Hohenzollerischen Landesbahn relativ guten Zustandes wären jedoch vergleichsweise wohl geringere Reaktivierungskosten wie bei anderen Reaktivierungsmaßnahmen notwendig. 

Bereits Anfang der 2000-er Jahre war die Regionalstadtbahn einmal Thema im Horber Gemeinderat. Im Zuhörerbereich sitzend habe ich damals eine teilweise eher noch skeptische Einstellung im Gremium vernommen.

Angesichts der Dringlichkeit einer Verkehrswende und angesichts der zwischenzeitlich weiterentwickelten Planungen sowie auch den zwischenzeitlich besseren Finanzierungsmöglichkeiten mit dem neuen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und weiteren bei Bund und Land für den Schienenverkehr zwischenzeitlich vorgesehenen Fördermaßnahmen halte ich eine baldige Vorstellung des aktuellen Planungsstandes im Horber Gemeinderat sowie die Erörterung möglicher Unterstützungsmöglichkeiten für notwendig und sinnvoll.

Für die SPD-Fraktion:

Dr. Dieter Rominger-Seyrich

 

Antrag Tempo 30 in Nordstetten

19.01.2020

Aus Gründen der Verkehrssicherheit, aber auch zur Verminderung der Belastung für die Anwohner  und die Steigerung der innerörtlichen Attraktivität und Lebensqualität möchte ich beantragen, dass die Durchgangsstraßen in Nordstetten, also primär die Hauptstraße und die Bruckstraße, aber auch die Empfinger Straße zu Tempo-30-Zonen ernannt werden.

Entsprechend den bei den Beratungen zum Masterplan 2050 in einigen Teilorten erhobenen ähnlich lautenden Forderungen möchte ich bitten, auch in anderen Stadtteilen die Notwendigkeit von Geschwindigkeitsreduktionen bei innerörtlichen Durchgangsstraßen zu überprüfen.

Begründung:

Entsprechende Forderungen und Wünsche  nach innerörtlicher Temporeduzierung wurden nicht nur in Nordstetten, sondern auch in verschiedenen anderen Teilorten bei den Beratungen zum Masterplan 2050 geäußert.

 In Nordstetten dient insbesondere die Hauptstraße mit ihren Geschäften, zwei Gastronomiebetrieben und der örtlichen Tankstelle auch als Einkaufsstraße. Aus persönlicher Einschätzung wie auch auf Grund von  Gesprächen mit Anwohnern ist eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bisher 50 km/h auf 30 km/h aus Gründen der Verkehrssicherheit, aber auch der Steigerung der innerörtlichen Attraktivität und der Lebensqualität der entlang diesen Straßen wohnenden Menschen durch Minderung der Belastungen durch den Durchgangsverkehr für die Anwohner sinnvoll und notwendig. Verkehrstechnisch ist bekannt, dass unter Berücksichtigung der Reaktionszeit bei einem notwendigen Bremsmanöver der Bremsweg eines Fahrzeuges bei Tempo 50 gerade erst beginnt, wenn das Fahrzeug mit Tempo 30 bereits zum Stillstand gekommen ist.

Eine entsprechende ähnliche Anfrage und Forderung nach einer Geschwindigkeitsreduktion bei der Bildechinger Steige hat mein Fraktionskollege Thomas Mattes bei einer der letzten Gemeinderatssitzungen gestellt.

Dr. Dieter Rominger-Seyrich

 

Antrag der Fraktionen SPD,  BiM und OGL: Die Stadt Horb erklärt Ihren Beitritt zur Aktion „Sichere Häfen“

12.01.2020

Wir beantragen hiermit, dass die Stadt Horb sich an der Aktion „Sichere Häfen“ beteiligt und ihre Bereitschaft zur Aufnahme von bei Ihrer Flucht über das Mittelmeer in Not geratenen Menschen, aber auch von in Lagern mit insbesondere im Winter menschenunwürdigen Bedingungen lebenden Flüchtlingen erklärt. Dies teilt die Stadt Horb nach der Beschlussfassung dem Bundesministerium für Innere, Sicherheit und Heimat mit. Gleichzeitig appelliert die Stadt Horb an die Bundesregierung, sich verstärkt für die Bekämpfung von Fluchtursachen, aber auch für die Rettung von über dem Mittelmeer wie auch auf dem Landweg in Not geratenen Flüchtlingen einzusetzen.  

Begründung:

Erst am vergangenen Wochenende meldeten die Nachrichten wieder über eine größere Zahl von im östlichen Mittelmeer bei der Flucht ertrunkenen Menschen.
Nach Angaben des UN-Flüchtlingswerk UNHCR sind bei ihrer Flucht vor Unterdrückung und vor Lebensgefahr, vor despotischen und korrupten Machtverhältnissen sowie vor Hunger über das Mittelmeer allein im Jahr 2018 2262 Flüchtlinge und im Jahr 2017 gar 3139 Flüchtlinge ertrunken oder gelten als vermisst. Wie nicht zuletzt auch den Fernsehnachrichten im vergangenen Jahr entnommen werden konnte wurden gleichzeitig Rettungsversuche verschiedener privater Rettungsdienste massiv behindert, ihre Schiffe stillgelegt bzw. diesen ein Anlegeverbot in Häfen etlicher Mittelmeer-Anrainerstaaten ausgesprochen sowie versucht, deren Rettungsmannschaft zu kriminalisieren.

Mit der Problematik der Aufnahme der Flüchtlinge dürfen jedoch die Mittelmeeranrainer-staaten nicht alleine gelassen werden. Eine europäische Lösung zur Aufnahme der Flüchtlinge ist notwendig. Es geht um Menschenleben. Es geht aber auch darum, dass mit jedem Menschen, der mit unserer Kenntnis und ohne unser Eingreifen vor unseren Augen ertrinkt, auch unsere europäischen Werte der Humanität und der Solidarität – Werte und Errungenschaften, auf die wir doch sonst so stolz sind – ertrinken und verloren gehen. 

Die zivilgesellschaftliche Initiative „Sichere Häfen“ protestiert gegen dieses Sterben im Mittelmeer und setzt sich für eine Aufnahme von geflüchteten Menschen ein. Gleichzeitig protestiert sie gegen die Kriminalisierung von Seenotrettern. Bisher unterstützen bereits mehr als hundert Städte (Stand 18.11.2019: 119 Städte) diese Bewegung, darunter auch etliche in unserer Nähe wie Rottenburg am Neckar, Reutlingen, Tübingen, Tuttlingen und Konstanz.

Deshalb beantragen wir, dass die Stadt Horb diese Initiative „Sichere Häfen“ unterstützt sowie ihren Beitritt hierzu erklärt und sich zur freiwilligen Aufnahme von geretteten Flüchtlingen bereit erklärt.

Auch für die in menschenunwürdigen Lagern wie z. B. auf der griechischen Insel Lesbos lebenden Flüchtlingen muss eine baldige adäquate Lösung gefunden werden.

Dr. Dieter Rominger-Seyrich

 

Antrag auf die Einrichtung von zwei jährlichen Zeremonien zur Verabschiedung bzw. Begrüßung des Horber Drak auf dem Flößerwasen

05.11.2019


Sehr geehrter Herr Rosenberger,

da es einigen Horbern derart sauer aufstößt, dass einer der bekanntesten,  zugereisten Bürger sich jeden Winter ohne einen Ton, ohne "Auf Wiedersehen" oder ein freundliches "adiós" in den Winterschlaf verabschiedet, ist die SPD-Fraktion des Gemeinderats der Meinung, dass die Schüchternheit des spanischen Drachen auf der Inselspitze nicht länger akzeptiert werden sollte. Wir beauftragen daher die Stadtverwaltung auf das zurückhaltende Reptil zuzugehen und gemeinsam mit dem Vierbeiner eine zweimal jährlich stattfindende Zeremonie ins Leben zu rufen. An den beiden Tagen soll der Drache feierlich in den Winterschlaf verabschiedet, beziehungsweise im Frühjahr gebührend willkommen geheißen werden. Begleitet wird der "Horber Drachentag" -beispielhaft nach Vorbild des amerikanischen Murmeltiertags – mit Musik, Aufführungen und    drachengerechter Verpflegung. Vorstellbar wären außerdem Kooperationen mit Grundschulen und Kindergärten, die dem Drachen in geeigneter Form ein Ständchen bringen. Die  Einbettung der Zeremonie in bestehende Veranstaltungen wie dem „Horber Advent“ oder ähnlichen Events sei dabei durchaus möglich. Des Weiteren wäre zu prüfen, ob sich die Produktion von Drachen-Merchandise lohnt (denkbar wären beispielsweise Stofftiere, Mützen oder Schlüsselanhänger), genauso wie die Beauftragung von lokalen Musikern, eine eigene Drachenhymne zu produzieren.   Wichtig für die Zeremonien ist allerdings, dass die Stadtverwaltung den Drachen mit der nötigen Ernsthaftigkeit begrüßt und das Stadtoberhaupt persönlich und mit einer wohl formulierten Rede den Drachen im Kreis der Horber für ein weiteres Jahr willkommen heißt beziehungsweise in den Winterschlaf verabschiedet.

Begründung:

Es ist davon auszugehen, dass der Drache wenig gegen eine derartige Zurschaustellung seiner selbst einzuwenden vermag. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diverse Umzüge des Tieres unter Regie des Horber Bauhofs ohne ein Knurren, ja, mit fast übermäßigem Gleichmut hingenommen wurden. Es scheint daher unwahrscheinlich, dass Einwände von Seiten des Reptils eingebracht werden. Im Endeffekt besteht der Drache doch nur aus wenig aufrührerischen Materialien wie Glasfaser und Mosaiksteinchen. Der Nutzen für die Stadt Horb und deren Bürger wäre dagegen immens: Kreative Entfaltung verschiedener Institutionen wie Kindergärten oder Grundschulen, ein touristisches Alleinstellungsmerkmal und mediale Aufmerksamkeit durch die Einzigartigkeit der Zeremonie, Stärkung der Stadtgemeinschaft durch einen eigenen Protagonisten, ein weiterer Grund zum Feiern und nicht zuletzt die Vertiefung der Beziehung zu den spanischen Freunden stehen in Aussicht.    

stellvertretend für die SPD-Fraktion Benjamin Breitmaier

 

Antrag auf Erweiterung der  Gruppe der Anspruchsberech0gten  auf    den  „Horb Pass“ um die Personengruppe geduldeter Flüchtlinge

29.10.2019

Sehr geehrter Herr Rosenberger,

die SPD-Frakion beantragt, dass die Personengruppe der Flüchtlinge mit Duldungsstatus in den Kreis der Horb-Pass-Berechtigten aufgenommen wird. Die neue Personengruppe soll darüber hinaus nach einem positiven Beschluss so bald wie möglich über die Änderung informiert werden.

Begründung:    

Der    Horb    Pass    ist    zu    einem    der    wichtigsten    Instrumente    der    Stadt    Horb geworden,    um    Menschen    mit unzureichenden    Mitteln    die    Teilnahme    am  gesellschaftlichen    Leben    zu    erleichtern.    Leider    steht dieses    Instrument    nicht allen zur    Verfügung,    die    es    dringend    benötigen.    Darunter    fallen    auch Menschen    mit Fluchthintergrund,    die    seit    Jahren    bei    uns    leben,    die    aber  mit minimalen Chancen    auf einen    dauerhaften    Aufenthaltstitel    gezwungen    sind, teils über eine erdrückend    lange    Zeit    in    einer Schleife    von    Duldungen    zu verharren.   So    auch eine    dreifache    Mutter    aus    Nigeria,    die    seit    mehreren Jahren    in  verschiedenen Einrichtungen im  Stadtgebiet    lebt.    Ihrem    Status    geschuldet, hat sie keinen Zugang zu regulärer    Gesundheitsvorsorge, keinen    Anspruch    auf    Sprachkurse    oder Integrationsmaßnahmen.    
Die    Familie    erhält    Leistungen    durch    das    Sozialamt,    dennoch    wurde    ihr    der   „Horb    Pass“    verwehrt,    was zur    Folge    haNe,    dass    der    siebenjährige    Sohn    in  den    Schulferien    nicht    am    Ferienprogramm    teilnehmen konnte.    Von    der kostenlosen    Ferienbetreuung    und    NachmiNagsbetreuung    an    Schulen    bis    zum günstigen    Eintritt    ins    Schwimmbad    –    die    Familie    muss    darauf    verzichten.    
Durch    die    geringe    Anzahl    der    Personen    mit    Duldungsstatus    im    Stadtgebiet   entstehen    der    Stadt    Horb nur    geringe    Kosten.    Denen    steht    ein    immenser Nutzen    für    diese    Familien    gegenüber,    da    so    zumindest den    Kindern    die Teilhabe    am    gesellschaPlichen    Leben    und    der    Kontakt    zu    anderen    Kindern  erleichtert wird.    Kinder,    die    sonst    nur    wenig    Perspektiven    hier    bei    uns  haben, die    aber    durch    den    „Horb    Pass“ ein    wenig    mehr    Menschlichkeit    erfahren  dürfen.

stellvertretend für die SPD-Fraktion Benjamin Breitmaier
 

 

Antrag: Untersuchung über Potential der Innenentwicklung in Horb und seinen Teilorten

03.05.2019

Horb 6000. Mit diesem Vortrag hat im April Jahr 2008 der frühere Rottenburger Baubürgermeister Keppel als Gast auf einer Stadtteilkonferenz in Bildechingen eine von ihm initiierte Untersuchung über Baulücken, Verdichtungsmöglichkeiten, unterbenützte oder in absehbarer auf Grund des Alter der Bewohner frei werdende Gebäude in Horb und den Teilorten vorgestellt. Dabei hat er aufgezeigt, dass in Horb bei Nutzung dieses Potentials damals zusätzlich ca. 6000 Menschen ohne ein Neubaugebiet Wohnung finden könnten.

Innen- vor Außenentwicklung: Das war längere Zeit auch das Motto in Horb. Auch das Land Baden-Württemberg vertritt offiziell und in Regierungserklärungen seit längerem eine entsprechende Prioritätensetzung. Eine Verminderung des in den letzten vier bis fünf Jahrzehnten rasanten Flächenverbrauchs soll erreicht werden. Bereits der frühere Ministerpräsident Oettinger hatte, ich meine es war im Jahr 2007, von einem Netto-Null-Flächenverbrauch als Ziel gesprochen – ohne dass die Entwicklung nur ansatzweise in diese Richtung ging. Auch die jetzige wie die vorausgegangene Landesregierung haben eine Minimierung des Flächenverbrauches als Ziel ausgegeben. Und trotzdem steigt auch landesweit dieser seit wenigen Jahren wieder an.

Nachdem im letzten Jahr in etlichen Teilorten im Gemeinderat Neubaugebiete mit teilweise großen Baufenstern beschlossen worden sind möchte ich im Namen der SPD-Gemeinderatsfraktion beantragen, dass die Stadtverwaltung dem zukünftigen Gemeinderat baldmöglichst eine entsprechende aktualisierte Erhebung als Grundlage für Entscheidungen über die zukünftige Entwicklung der Stadt zukommen lässt.

Ergänzt werden soll dies mit einer Erhebung über freie, derzeit nicht genutzten oder nicht gewerbsmäßig benutzten Flächen in den vorhandenen Gewerbegebieten sowie eine Auskunft über die Entwicklung im beschlossenen gemeinsamen Gewerbegebiet in Empfingen. Berücksichtigt werden sollten dabei auch flächensparende Entwicklungsmöglichkeiten weg von eingeschossigen Gebäuden.

Begründung: Beide Erhebungen sind nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern genauso auch aus ökonomischen und finanziellen Gründen hinsichtlich der späteren Unterhaltung der dabei notwendigen Infrastruktur in unserer Stadt und ihren Teilorten von großem kommunalpolitischen Interesse. Wir sehen dies als eine wesentliche Grundlage für die notwendige Diskussion über die zukünftige Entwicklung unserer Stadt und ihrer Teilorte. Eine flächenschonende Entwicklung muss das Ziel sein!

Für die SPD-Gemeinderatsfraktion

Dr. Dieter Rominger-Seyrich

 

 

Antrag: Wohlfühlen am Bahnhof Horb

Oktober 2018

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rosenberger,

Die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt:

  1. Analysiert weshalb das Horber Bahnhofsareal als Angstraum empfunden wird.

  1. Stellt dem Gemeinderat geeignete Maßnahmen vor, die zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und Wohlempfinden rund um das Bahnhofsareal führen. Gezielt soll untersucht werden welche der nachstehenden Maßnahmen hilfreich und umsetzbar sind:
  1. Beleuchtungskonzept:

Die Stadtverwaltung möge prüfen wo „dunkle Stellen“ erhellt werden können. Gegebenenfalls mittels Bewegungsmeldern oder ähnlichem.

  1. Parkkonzept:

Die Stadtverwaltung möge prüfen ob die Benennung von Frauen- und oder Familienparkplätzen auf, den in unmittelbarer Nähe zum Bahnhofseingang, öffentlichen Parkplätzen möglich ist.

  1. Aufenthaltsräume:

Die Stadtverwaltung möge prüfen ob eine Neuanordnung der Aufenthaltsorte und Sitzgelegenheiten zu einer einladenden Atmosphäre führen könnte. Eventuell gibt es die Möglichkeit „Spielgeräte“ wie in der Hirschgasse anzubringen um den Platz kinderfreundlicher zu machen.

  1. Erwachsenensozialarbeit:

Die Stadtverwaltung möge in Absprache mit dem Jugendreferat (mobile Sozialarbeit) und der Polizei untersuchen ob mittels aufsuchender Sozialarbeit die häufig wiederkehrenden Personengruppen angesprochen und betreut werden können.

  1. Kooperation mit der DB:

Die Stadtverwaltung möge mit der Deutschen Bahn AG besprechen, ob ein Rauchverbot in der Bahnhofshalle umgesetzt werden kann.

  1. Unterführung und Parkhauseingang:

Die Stadtverwaltung möge mit der DB AG eine Sanierung, sowie ein Beleuchtungskonzept für die Unterführung des Bahnhofs abstimmen. Sowie geeignete Sanierungs- und Beleuchtungsmöglichkeiten für den Eingangsbereich des Parkhauses prüfen und umsetzen.

Begründung:

Das Horber Bahnhofsgelände ist seit dem Umbau des Busbahnhofs, der Eröffnung des Einkaufszentrums, dank der einladenden Gaststätten und im Sommer durch die freundliche Blumenbepflanzung deutlich aufgewertet worden.

Dennoch fühlen sich Bürgerinnen und Bürger unwohl, wenn sie dort unterwegs sind. Das ist nicht nur schade, das ist absolut inakzeptabel.

Die SPD-Fraktion erkennt auch und vor allem aufgrund der aktuellen Kriminalitätsstatistik, dass die Vorbehalte gegenüber dem Bahnhofsareal keinen spezifischen Ausgangspunkt haben. Gerade deswegen halten wir es für unabdingbar, dass untersucht wird welche Faktoren verantwortlich sind diese negativen Eindrücke des Bahnhofsareals zu verursachen.

Eine enge Absprache mit dem Polizeirevier Horb, dem Jugendreferat und den sozialen Diensten scheint geboten. Ebenso die Zusammenarbeit mit der DB AG, den umliegenden Geschäften und der Gastronomie.

Die von der SPD-Fraktion aufgeführten Maßnahmen sind nicht abschließend. Können aber unserer Einschätzung nach dazu beitragen das Bahnhofsareal noch mehr aufzuwerten und den Bürgerinnen und Bürgern positive Signale zu geben.

Mit freundlichen Grüßen,

Viviana Weschenmoser

 

 

Bienenfreundliche Stadt

Mai 2018

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rosenberger,

dieser Tage fand der erste internationale Tag der Bienen statt. Die Medien berichteten vor allem über die zwischenzeitlich dramatisch reduzierten Populationen von Fluginsekten wie Bienen und Schmetterlingen, aber auch vieler Vogelarten. Die Gründe sind vielfältig, werden aber oft in den Monokulturen unserer Landwirtschaft begründet.

Antrag:

  1.       Die Verwaltung möge darlegen, welche konkreten Maßnahmen zum Vogel-und Insektenschutz in der Gemeinde Horb möglich sind.
  2.       Weiter wird die Stadtverwaltung beauftragt in Abstimmung mit dem Gemeinderat einen Aktionsplan „Bienenfreundliche Kommune“ zu entwerfen.

Begründung:

Wie einleitend erwähnt ist ein Trend zu beobachten, dass auf landwirtschaftlichen Flächen sowie privaten Grundstücken häufig eine stetig monotonere Bepflanzung und weiterer Bodenverdichtung erfolgt. Dies führt dazu, dass Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten immer weniger Futterpflanzen finden.

Viele Gemeinden sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, Seitenstreifen entlang von Straßen, freie Flächen und Pflanztröge mit Bienen und Insekten freundlichen Weideblumen zu bepflanzen. Auch Horb hat an einigen Stellen bereits durch das „Neckarblühen“ einige Grünstellen bepflanzt.

Die Vorteile hiervon sind vielfältig:

  • Straßen und Wege werden bunter und verschönern das Orts- und Landschaftsbild
    mit im Jahresverlauf wechselnden Blüten
  • Insekten, vor allem Bienen und Schmetterlinge, in Folge davon auch viele Singvögel profitieren von der Artenvielfalt
  • Wiesen- und Weidenblumen müssen in der Regel nur ein bis zweimal pro Jahr gemäht
    werden, so dass hier nach einer einmaligen Pflanzaktion der Pflegeaufwand sehr
    gering ist.

Die Horber Expertinnen und Experten in den Landschaftspflege- und Imkereiverbänden, sowie die Natur- und Tierschutzorganisationen, ebenso wie die Landwirtinnen und Landwirte, als auch kundige Privatpersonen können bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens mit Rat, Tat und gegebenenfalls finanziellen Zuschüssen mitwirken.

Mit freundlichen Grüßen,

Viviana Weschenmoser

 

Ortsbesichtigung mit der Bürgerinitiative Hau und Holzwiese in Ahldorf

Horb am Neckar, 19.01.2018

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rosenberger, sehr geehrter Herr Bürgermeister Zimmermann, sehr geehrte Redakteure von Schwarzwälder Bote und Südwestpresse,

im Namen der SPD-Gemeinderatsfraktion Horb möchte ich folgenden Antrag stellen:

Die SPD-Fraktion hält eine gemeinsame Begehung des für ein Gewerbegebiet am Autobahnzubringer vorgesehenen Gebietes durch den Gemeinderat und den Ortschaftsräten der betroffenen Teilorte Ahldorf und Nordstetten sowie Vertretern der Bürgerinitiative "Hau und Holzwiese" wie auch anderer interessierter Bürger für notwendig. Wir möchten deshalb den Antrag an die Stadtverwaltung stellen, in absehbarer Zeit und bei erwartbar besseren Witterungsbedingungen wie den momentan gegebenen eine entsprechende Begehung vor Ort zu organisieren. Angesichts der Auswirkungen und der erkennbaren grundsätzlichen Differenzen bei diesen Plänen halten wir einen gemeinsamen Austausch unter Augenscheinnahme des Gebietes für geboten.

Im Auftrag der SPD-Fraktion

Dr. Dieter Rominger-Seyrich

 

Sozialer Wohnungbau in Horb

Horb am Neckar, 13.07.2016

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rosenberger, sehr geehrter Herr Bürgermeister Zeitler,

aufgrund des immer angespannteren Mietwohnungsmarkts in Horb für Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment muss nach Ansicht der SPD- Fraktion darauf hingewirkt werden, dass alle Anstrengungen unternommen werden, die Schaffung von bezahlbarem, barrierefreien Wohnraum so schnell als möglich voranzutreiben.

Deswegen beantragt die SPD Fraktion:


1. Bezahlbare Wohnungen im Gemeindegebiet zu schaffen.
2. Hierfür eine städtebauliche Untersuchung und entsprechende Konzeption zu möglichen Standorten oder Flächen im Stadtgebiet zu erstellen. Im Speziellen zu prüfen wo eine derartige Konzeption auf städtischem Gelände realisiert werden kann.
3. Diese Planungen dem Gemeinderat zur Diskussion und Genehmigung vorzustellen.
4. Darüber hinaus zu prüfen welche Fördermöglichkeiten zur Realisierung des sozialen Wohnungsbaues bestehen und diese entsprechen heranzuziehen.
5. Für den Betrieb dieser Wohnungen und anderem städtischen Eigentum eine Einrichtung zu gründen welche sich eigens dieser verwaltenden Aufgabe widmet.


Begründung:

Wie dem Gemeinderat mit der Drucksache Nr. 66/2016 vorgestellt wurde, ist die Bindung für geförderte Wohnungen im sozialen Wohnungsbau in der Stadt Horb schon seit geraumer Zeit ausgelaufen und in der Stadt Horb sind keine erforderlichen städtisch verwalteten Sozialwohnungen mehr vorhanden.

Dabei ist ausdrücklich nicht nur die Bevölkerung aus den Flüchtlingszuzügen mit dauerhaftem günstigem Wohnraum zu versorgen. Vielmehr geht es uns darum, gerade auch für die Horber Bevölkerung sowie für StudentenInnen, dringend ausreichend und schnell Flächen für günstigen Wohnraum zu entwickeln.
Die langfristige Sicherung von bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen muss im Interesse der Stadt liegen, um bereits ansässige, wie auch zuziehende MitbürgerInnen das Wohnen und Leben in Horb zu ermöglichen.
Mittels baulicher Maßnahmenprogramme im Bereich des sozialen Wohnungsbaues werden Mehrfacheffekte erzeugt, die sich positiv stabilisierend auf den Wohnungsmarkt und die soziale Durchmischung in Wohnsiedlungen auswirken. Bereits jetzt mietet und vermietet die Stadtverwaltung verschiedenste Gebäude und Wohnungen. Um eine einheitliche und strukturierte Verwaltung in diesem Bereich zu gewährleisten ist es notwendig eine kommunale Einrichtung zu schaffen, deren Aufgabe es ist die Anmietungen und Vermietungen, welche die Kommune betreibt, bzw. betreiben wird, der Stadt Horb zu organisieren. Beispiel für solch eine Einrichtung ist u.a. die Stadtbau GmbH Pforzheim.

Mit freundlichen Grüßen

Viviana Weschenmoser

 

 

Barrierefreie Stadt Horb

Horb am Neckar, 08.09.2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rosenberger,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Zeitler,

In nachstehendem Antrag wird darum gebeten, die Stadtverwaltung zu beauftragen:


1. für die Gesamtstadt Horb eine Karte, bzw. ein Verzeichnis mit einer Auflistung aller
barrierefreier Einrichtungen, Lokalitäten, öffentlichen Sanitäreinrichtungen etc. zu
erstellen und diese zu veröffentlichen (Wheelchair-Map).
2. an zentralen Informationspunkten, Hinweisschildern und Verkehrshinweisen die
entsprechenden Informationen zum einen in englischer Sprache aufzuführen, zum
anderen in Brailleschrift bereitzustellen.
3. Die Lichtsignalanlagen darauf hin zu untersuchen, ob die Tonsignale verbessert oder
aufgerüstet werden müssen.
4. weiterhin im besonderen Maße darauf hinzuwirken, dass bei sämtlichen anfallenden
städtischen Baumaßnahmen die Richtlinien barrierefreien Bauens umgesetzt werden.


Begründung:


Die Stadt Horb soll einladend und hilfsbereit sein. Sie soll sich an den Bedürfnissen aller
orientieren. Viele Menschen in unserer Gemeinde sind auf besondere Unterstützung
angewiesen zur Bewältigung ihres Alltages. Die Kommune kann diese BürgerInnen darin
unterstützen in dem sie infrastrukturelle Barrieren verringert, Informationen zugänglich
macht und bereits bei der Planung des Tagesablaufes Entlastung bietet, mittels einer
„Barrierefreikarte“. Der Inklusionsgedanke soll weiter Einzug halten und die Stadtgestaltung
positiv beeinflussen.
Die Verkehrs- und Touristeninformationen welche in englischer Sprache bereitgestellt
werden sollen, erleichtern es fremdsprachigen Gästen sich besser in der Gemeinde
zurechtzufinden und sind gleichzeitig Zeichen für eine gelebte Willkommenskultur der Stadt
Horb. Die Bereitstellung von stadtbezogenen Informationen auch in Brailleschrift macht es
für Menschen mit Sehbehinderung einfacher und einladender sich in unserer Stadt
aufzuhalten und zu verweilen.
Ebenso gilt es eine reibungslose Überquerungen der vielbefahrenen Straßen mittels
Tonsignalen an den Lichtsignalanlagen zu gewährleisten. Die bereits bestehenden Anlagen
sollten dem aktuellen Standard entsprechen. Ob dies der Fall ist, oder ob eventuell
Erneuerungen notwendig sind, möge von der Stadtverwaltung überprüfen.
Im Übrigen gilt es nach wie vor die stadtplanerischen Möglichkeiten barrierefreien Bauens
auszuschöpfen und umzusetzen. Bürgersteigabsenkungen, ebenmäßiger Bodenbelag, das
Anbringen von Geländern und vieles mehr zählen zu diesen Maßnahmen. Die
Stadtverwaltung möge derlei Maßnahmen mitplanen und umsetzen im Rahmen von
Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum.

Mit freundlichen Grüßen,

Viviana Weschenmoser

 

Antrag „Jung kauft alt – Förderprogramm gegen Leerstand“

Horb, den 23.06.2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rosenberger,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Zeitler,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

der demographische Wandel schreitet voran und bringt, besonders in einer dezentralen Stadt wie Horb, vielfältige Probleme mit sich. Die alten Ortskerne sterben aus, und falls keine Baugebiete ausgewiesen werden können, besteht die Sorge, dass junge Familien abwandern oder sich interessierte Familien für andere Gemeinden entscheiden. Die ostwestfälische Gemeinde Hiddenhausen hat mit ihrem Projekt „Jung kauft Alt – kommunales Förderprogramm gegen Leerstand“ beim bundesweiten Wettbewerb „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“ gewonnen.
Das Programm beinhaltet eine simple Idee: alte Häuser sollen jungen Menschen schmackhaft gemacht werden, indem Gebäude, die mindesten 25 Jahre alt sind, gefördert werden sollen. Der maximale För-derbetrag beläuft sich hierbei auf 9000€ (verteilt auf 6 Jahre), der Betrag erhöht sich pro Kind um 300€, zudem wird die Erstellung eines Altbaugutachtens gefördert, um die Käufer vor bösen Überra-schungen zu schützen.

Wir bitten daher die Verwaltung:


-Das Beispiel in Hiddenhausen oder ähnlich erfolgreiche Beispiele für ein kommunales Förderprogramm gegen Leerstand dem Gemeinderat vorstellen.
- Unter Einbeziehung der Ortschaften eine kommunale Förderstrategie gegen Leerstand in den Teilorten (und der Kernstadt) zu erarbeiten.
- Nach Beratung im Gemeinderat einen Beschluss für ein kommunales Förderprogramm gegen Leerstand zu verabschieden.

Begründung:

Um den demographischen Wandel abzufedern, müssen zeitnah Maßnahmen ergriffen werden. Horb mit seinen 17 Teilorten ist besonders von Leerständen betroffen. Mit einem kommunalen Förderprogramm könnte der Abwanderungstrend umgedreht werden. Junge Familien bekommen eine Chance sesshaft zu werden, auch ohne teure und flächenverbrauchende Baugebiete.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Melanie Nagel
Im Namen der SPD- Fraktion

 

Baustellenbanner der Stadt Horb

Horb, den 15.06.2015

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rosenberger,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Zeitler,

sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

erfreulicherweise wird in unserem Stadtgebiet an vielen Stellen gebaut, saniert und modernisiert. Diese Baustellen werden zumeist angekündigt sowohl im Amtsblatt, wie auch in den lokalen Medien.

Trotzdem scheinen viele BürgerInnen zu Beginn der Baumaßnahmen über diese in Unkenntnis zu sein. Oft treffen solche Maßnahmen auf Unverständnis, weil längere Umleitungen nötig sind, es zu erhöhter Lärm- und Schmutzbelastung kommt, aber auch weil die jeweilige Baustelle einen Störfaktor im Stadtgebiet darstellt.

Damit größere Baustellen besser akzeptiert werden können bietet es sich an, mittels Bauzaunbannern den Zweck der Maßname aufzuzeigen. Ein allgemein gehaltener, freundlicher Hinweis, dass die Stadt an dieser Stelle modernisiert, wirkt nicht nur freundlich, sondern zeigt auch wie viele Maßnahmen tatsächlich unternommen werden um die Gemeinde Horb voran zubringen. 

Darum soll die Stadtverwaltung beauftragt werden

  1. gemeinsam mit dem Stadtmarketing ein Konzept zu entwickeln wie solche Bauzaunbanner gestalten werden können um möglichst oft wiederverwendet zu werden
  2. zu untersuchen an welchen Baustellentypen sich das Anbringen dieser Banner eignet
  3. dieses Konzept im Gemeinderat vorzustellen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Viviana Weschenmoser

 

 

Antrag "Einführung Pfandflaschenhalter an öffentlichen Mülleimern"

Horb, den 13.03.2015

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rosenberger,

bis zu 1000 Mal sollen Pfandflaschen wiederverwertet werden können, das steckt hinter der Idee des Einwegpfandsystems. All zu oft landen jedoch die Plastikflaschen im Müll, gerade an stark frequentierten öffentlichen Plätzen (etwa in der Gegend des Neckarufers u.a.), besonders in den Sommermonaten.

Aus diesem Umstand heraus hat sich eine Kultur des Flaschensammelns entwickelt.

Soziologen beobachten diese Praktiken in fast allen sozialen Schichten. Dabei spielen finanzielle, aber auch verschiedene soziale Gesichtspunkte eine Rolle. Als Nebeneffekt dieses Handelns übernehmen
diese Menschen ganz praktisch Aufgaben der Reduktion des Restmüllaufkommens. So schonen sie Ressourcen, indem sie die Flaschen dem Mehrweg- und Recyclingkreislauf zuführen, schützen damit die Umwelt und verhindern auch erhöhte Kosten für die Müllentsorgung. Diese Praxis mag nicht im eigentlichen Sinne des Erfinders sein, stellt aber eine Realität dar, der sich die Politik nicht verschließen darf.

Auch die Tatsache, dass einige Menschen auf die Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen finanziell angewiesen sind, ist sozialpolitisch kritisch, darf aber nicht außer Acht gelassen werden.

Eine Möglichkeit Pfandflaschen auch zukünftig für den Mehrweg- und Recyclingkreislauf zu sichern, stellen Pfandringe dar. Festinstallierte Pfandflaschenhalter bieten Passanten die Möglichkeit, Flaschen dort abzustellen und Pfandsammlern die Möglichkeit, diese sicher und auf wesentlich sauberere und würdigere Art und Weise einzusammeln.

Es ist Aufgabe der Stadtreinigung Horb, Straßen und Plätze der Stadt sauber zu halten und die Kreislaufwirtschaft zu erhöhen. Pfandringe würden die Stadtreinigung bei dieser Aufgabe sogar unterstützen und entlasten.

Der Gemeinderat möge daher beschließen:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, wo sich im öffentlichen Raum geeignete
Standorte (Mülleimer, Straßenlaternen, etc.) befinden, um dort Pfandringe zu installieren

.2. Die Stadtverwaltung stattet die geeigneten Standorte mit Pfandringen aus.

 

Mit freundlichen Grüßen

Viviana Weschenmoser
Stadträtin der SPD Fraktion

 

Antrag "Freizeitbad Konzept - Schwimmbad mit Freibad und Sauna"

Horb, den 02.03.2015

 

Sehr geehrter Herr Rosenberger,

die SPD – Fraktion stellt folgenden Antrag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftrag eine Machbarkeitsstudie für ein neues Freizeitbadkonzept mit Freibad und Saunabereich für das Neckarbad zu erstellen.

Neben den Kosten und Realisierungsmöglichkeiten sollten auch weitere Aspekte beleuchtet werden, wie die Auswirkungen hinsichtlich der Attraktivierung des Neckarbades, der Eintrittsgelder und die Nutzbarkeit für Schulen, Vereine usw.

  1. Diese Machbarkeitsstudie soll dem Gemeinderat vorgestellt werden.

Begründung:

1. Sport und Freizeit

Ein Außenbecken erhöht nicht nur die Attraktivität eines Badestandortes sondern bietet eine wertvolle zusätzliche Sportstätte für eine Gemeinde.

Gekoppelt mit dem Volleyball-Feld kann auf engem Raum eine hohe Dichte verschiedener Sport- und Freizeitangebote zur Verfügung gestellt werden, die nicht nur von Gelegenheitssportlern angenommen wird, sondern auch bei Vereinen und Profisportlern hohe Frequentierung erfährt.

Im Rahmen eines ganzheitlichen Bäderkonzeptes kann zusätzlich zum sportlichen Bereich ein Wellnessbereich gezielt weitere Personenkreise ansprechen. Hier besteht großes Potenzial, da in der Gemeinde Horb öffentlich zugängliche Wellnesseinrichtungen bislang nicht vorhanden sind.

 

2. Demographischer Wandel

Ein weiterer maßgeblicher Aspekt ist darin zu sehen, dass die Stadt Horb als Mittelzentrum bislang über kein allgemein zugängliches Freibad verfügt. Das Neckarbad liegt infrastrukturell günstig und bietet bereits zum jetzigen Zeitpunkt gute Parkmöglichkeiten. FreibadbesucherInnen fahren derzeit in nahe gelegene Badeorte.

Mit einem ganzheitlichen Bäderkonzept besteht die Möglichkeit für BürgerInnen jeder Altersstufe vielfältige Angebote zu schaffen und dient als „weicher Standortfaktor“ für eine attraktive Stadt.

 

stellvertretend für die SPD-Fraktion:

Viviana Weschenmoser

 

 

Antrag „Fahrradfreundliche Stadt“

Horb, den 18.09.2014

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rosenberger,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Zeitler,

sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

Horb ist nicht nur aufgrund des Neckartalradwegs ein beliebtes Ziel für Fahrradfahrer. Für immer mehr Menschen ist das Fahrrad nicht nur ein häufig genutztes Verkehrsmittel in der Freizeit, sondern auch zunehmend im Alltag für kurze Strecken im Einsatz. Diese Entwicklung ist positiv, denn Radfahren hält fit, entlastet den Verkehr in unserer Stadt, schont die Umwelt und reduziert die Abnutzung unserer Straßen. Es gilt, diesen Trend zu unterstützen und zu verstärken, indem wir eine gute Infrastruktur für Radfahrer schaffen. Auch besonders unter Klimaschutzaspekten und aufgrund unseres angestrebten Ziels der klimaneutralen Kommune sind Anstrengungen diesbezüglich zu begrüßen.

Wir können aufgrund der angespannten Haushaltslage keine größeren Summen in den weiteren Ausbau von Radwegen stecken, was natürlich wünschenswert wäre. Es gilt zu prüfen, ob es Förderprogramme des Landes hierfür gibt. Es gibt zudem auch kreative Möglichkeiten, Verbesserungen für ein fahrradfreundliches Klima in unserer Stadt zu schaffen, wie z.B.

  • die Überprüfung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur und Behebung von Schwachstellen für Radfahrer, d.h. Bordsteine absenken, Aufstellflächen für Radfahrer an Ampeln markieren, an breiten Straßen Fahrradstreifen farblich abtrennen, Parkplätze und Parkhäuser mit Flächen für Fahrräder bereitstellen, Beschilderung für Radfahrer verbessern.
  • Ansprechstelle im Rathaus für „Radfallen“ oder auf der Homepage einrichten, um dort Schwachstellen für Radfahrer zu melden (wurde in Konstanz bereits umgesetzt).
  • Den Mitarbeitern anzubieten, anstatt mit dem Dienstwagen auch mit einem e-Bike/ Fahrrad zu fahren, wenn es um kurze Strecken geht. Auch eine öffentlichkeitswirksame Aktion der Stadtverwaltung wie in Rottenburg, die dort mehrere Wochen nur mit einem e-Bike/Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln fuhren, wäre eine gute Möglichkeit.
  • Kleine öffentlichkeitswirksame Aktionen zum Thema Radfahren, wie z.B. ein Stadtradeln, bei Veranstaltungen kostenlos bewachte Fahrradparkplätze (z.B. in Zusammenarbeit mit dem ADFC) anbieten.
  • Weitere Infos unter www.stadtradeln.de

Wir bitten daher die Verwaltung:

  • Überlegungen für eine fahrradfreundliche Stadt dem Gemeinderat vorstellen. Dabei sollten vor allem auch Überlegungen aus früheren Gesprächen mit dem ADFC und den beteiligten Bürgern vom  Radfahrerstammtisch einfließen.
  • Beispiele aus anderen Städten im Gremium vorzustellen und sich mit Fahrradverbänden/-organisationen (z.B. ADFC, Radfahrerstammtisch) auszutauschen.
  • Nach Beratung einen Beschluss zu Maßnahmen für eine fahrradfreundliche Stadt zu fassen.

Begründung: Der Anteil der Radfahrer nimmt zu und um diesen positiven Trend zu unterstützen sollte ein fahrradfreundliches Klima in unserer Stadt geschaffen werden. Nicht nur für den Tourismus, auch für die Verkehrsentlastung und die Lebensqualität in unserer Stadt ist dies förderlich. Schon vor dem Bau der Hochbrücke sollten daher Überlegungen und entsprechende Umsetzungen in Angriff genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Nagel

Im Namen der SPD-Fraktion

 

Antrag „Planungen für eine gesamtstädtische Sportanlage“

Horb, den 17.07.2014

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rosenberger,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Zeitler,

sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

der lang ersehnte Bau der Hochbrücke kommt näher und daher sollten jetzt bereits über die damit einhergehenden Veränderungen nachgedacht und entsprechende Planungen in Angriff genommen werden. Wie bereits bekannt ist, soll ein Brückenpfeiler der Hochbrücke auf dem Areal des „Manfred-Volz-Sportparks“ platziert werden. Der Wegfall dieses Sportzentrums erfordert umgehende Planungen für ein neues Sportgelände für die Gesamtstadt. Bereits vor über 10 Jahren gab es Planungen für ein gesamtstädtisches Sportzentrum nahe der Querspange, die jedoch aus Kostengründen verworfen wurden. Deshalb gibt es in Horb keine zentrale Sportanlage, die den heutigen Anforderungen gerecht wird.

Wir bitten daher die Verwaltung:

  • Überlegungen für eine gesamtstädtische Sportanlage zu aktualisieren und dem Gemeinderat vorzustellen.
  • Beispiele aus anderen Städten im Gremium vorzustellen und Besichtigungen entsprechender großen Sportstätten zu organisieren.
  • Nach Beratung einen Beschluss für ein zukunftsfähiges Sportstättenkonzept zu fassen.

Begründung: Für eine Große Kreisstadt und ein Mittelzentrum wie Horb ist ein zentrales, attraktives Sportzentrum für sportliche Großveranstaltungen und Wettkämpfe ein wichtiger Standortfaktor. Vergleichbare Städte im Umkreis, wie Nagold, Rottenburg, Balingen und Rottweil haben alle eine attraktive, große und zentrale Sportstätte für sportliche Großveranstaltungen. Aktuell wird aufgrund der Planungen für die Hochbrücke eine neue Sportstätte für die Kernstadt notwendig.

 

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Nagel

Im Namen der SPD- Fraktion

 

Untersuchung von Baulücken

Horb, den 26.10.2013 Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Im Jahr 2008 hat der frühere Rottenburger Baubürgermeister Keppel als Gast auf einer Stadtteilkonferenz in Bildechingen eine von ihm initiierte Untersuchung über Baulücken, Verdichtungsmöglichkeiten, unterbenützte oder in absehbarer auf Grund des Alter der Bewohner frei werdende Gebäude in Horb und den Teilorten vorgestellt. In dieser Untersuchung hat er aufgezeigt, dass in Horb bei Nutzung dieses Potentials damals zusätzlich ca. 6000 Menschen ohne ein Neubaugebiet Wohnung finden könnten. Im Namen der SPD-Gemeinderatsfraktion möchte ich beantragen, dass die Stadtverwaltung dem Gemeinderat nun eine entsprechende aktualisierte Erhebung als Grundlage für Entscheidungen über die zukünftige Entwicklung der Stadt zukommen lässt. Begründung: Angesichts des demografischen Wandels und des sich abzeichnenden teilweisen Bevölkerungsrückganges insbesondere im ländlichen Bereich halten wir eine solche aktualisierte Untersuchung fast 6 Jahre nach dieser Erhebung von Herrn Keppel für eine wesentliche Grundlage für die notwendige Diskussion über die zukünftige Entwicklung unserer Stadt und ihrer Teilorte. Dies nicht nur aus ökologischen Gründen, sondern mehr noch auch aus ökonomischen und finanziellen Gründen hinsichtlich der Unterhaltung der Infrastruktur in unserer Stadt und ihren Teilorten angesichts einer in den letzten 25 Jahren deutlich in die Fläche gegangenen Besiedelung und gleichzeitig zumindest in einzelnen Teilorten sich abzeichnender zurückgehender Einwohnerzahl.

Für die SPD-Gemeinderatsfraktion Dr. Dieter Rominger-Seyrich

 

Anfrage zum Stadtmarketing

Horb, den 18.10.2013

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rosenberger, sehr geehrter Herr Bürgermeister Zeitler, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

das Stadtmarketing hat in diesem Jahr sehr viele Events geplant und durchgeführt („Unsere Stadt feiert“, Bürgermeisterschaft, usw.), die von den Bürgern ganz unterschiedlich angenom-men und wahrgenommen werden. Es freut uns sehr, wenn unsere Stadt feiert, jedoch sehen wir bei der Häufung der Veranstaltungen besonders in diesem Jahr leider auch die Kosten mit großer Sorge. Die SPD-Gemeinderatsfraktion bittet daher die Verwaltung einen Bericht über die Arbeit des Stadtmarketings und vor allem über die angefallenen Kosten in einer detaillierten Aufstellung der Jahre 2012 und 2013, sowie die Einsatzstunden des Bauhofes, dem Gemeinderat vorzulegen. Auch die Planungen für das nächste Jahr und die zugrundeliegende Konzeption des Stadtmarketings bitten wir dem Gremium vorzustellen. Wie sieht das weitere Vorgehen aus bezüglich des geplanten City-Managers? Zukünftig haben wir dann einen City-Manager, einen Wirtschaftsförderer und einen Stadtmarketing-Chef. Ist das nicht zu viel für unsere Stadt? Wir bitten um Stellungnahme und Diskussion im Gremium, ob nicht zwei Stellen ausreichen. Begründung: In der Haushaltsstrukturkommission bemühen wir uns mit großer Anstrengung Gelder einzusparen, um dem Ziel einem generationengerechten Haushalt und dem Abbau der Verschuldung näherzukommen. Diese finanziellen Anstrengungen und Kürzungen in vielen städtischen Bereichen können den Bürgern kaum erklärt werden, wenn gleichzeitig mehr Geld für städtische Veranstaltungen ausgegeben wird. Zudem fragen wir uns, ob es denn nicht mehr Sinn macht, Investitionen in nachhaltige und langfristige Projekte (z.B. einem Außenbecken im Neckarbad) zu tätigen, anstatt es in einmalige Veranstaltungen des Stadtmarketings zu stecken. Mit der Bitte um eine zeitnahe Stellungnahme und Berichterstattung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Melanie Nagel und Thomas Mattes

 

Mehr Frauen in den Gemeinderat

Horb, den 06.05.2013

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rosenberger, sehr geehrter Herr Bürgermeister Zeitler, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

unsere Gesellschaft besteht aus 51 % Frauen, die jedoch nur mit 20 % in den Gemeinde- und Kreisräten in Baden-Württemberg vertreten sind. Es gibt viele Initiativen auf Bundes- und Landesebene, die die Gleichstellung von Frauen zum Ziel haben. Der Landesfrauenrat Baden- Würt-temberg setzt sich mit seiner Initiative „Halbe Kraft reicht nicht. Volle Kraft voraus! Parité in die Parlamente“ dafür ein, dass das Kommunalwahlrecht geändert wird. Die Landes-SPD setzt sich auch dafür ein, dass die Chancengleichheit verbessert wird und sie hat eine Studie in Auftrag gegeben mit dem Titel „Ursache der Unterrepräsentanz von Frauen in der Kommunalpolitik. Befunde und Handlungsempfehlungen.“ In dieser Studie heißt es: „Die Frage dieser Studie ist demgemäß nicht, was Frauen anders machen müssen, um die gleichen Beteiligungschancen wie Männer zu erhalten. Vielmehr wird die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, wie Akteure und Institutionen sich verändern müssen, damit mehr Frauenpartizipieren.“ Eine „typische“ Kommunalpolitikerin wird in der Studie beschrieben, sei in der zweiten Lebenshälfte und die Kinder schon „aus dem gröbsten raus“, viele besitzen einen akademischen Abschluss. Daher sind ältere, gut gebildete Frauen überrepräsentiert. Es wird jedoch auch deutlich, dass durch bisherige Fördermaßnahmen der Frauenanteil in den Parlamenten nicht erhöht werden konnte. Der Frauenanteil sei höher in Regionen, in denen eine bedarfsgerechte Infrastruktur zur Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen vorhanden ist. Verschiedene Handlungsempfehlungen werden in der Studie vorgeschlagen: - „Gender Diversity Management“ bedeutet, dass man individuelle Vielfalt nicht nur toleriert, sondern dass die Vorteile hervorgehoben werden, die eine höhere Frauenquote mit sich bringen wird. Institutionen sollten so umstrukturiert werden und ein Aktionsplan entwickelt werden mit dem Ziel der Ansprache, Motivation und Gewinnung von weiblichen Mitgliedern. Da es im Kreis Freudenstadt bisher weder beim Landratsamt noch bei einer der beiden großen Kreisstädte eine/n Gleichstellungsbeauftragte/n mit eigenem Budget gibt, schlägt die SPD-Fraktion vor, dass die derzeit als Gleichstellungsbeauftragte Mitarbeiterin der Stadt Horb sichtbar gemacht und mit einem eigenen Budget ausgestattet wird und die Stadt Horb sich damit als fortschrittliche Große Kreisstadt im Landkreis Freudenstadt positioniert. - Die „Sitzungskultur“ ist ein wichtiger Hinderungsgrund für die Teilnahme von Frauen an Gemeinderatsitzungen. Die Studie empfiehlt, dass die Strukturen transparent, die Zeit effektiv gestaltet und der Umfang vorhersehbar sein sollte. Dies kann durch erfolgen durch verschiedene Methoden der Moderation, dem Einsatz von modernen Informationstechnologien zur Vor- und Nachbereitung, der Entbürokratisierung und Verschlankung von Verfahrensweisen, bessere Struktur und Planung von Sitzungsterminen, evtl. auch Redezeitbeschränkungen und einem zeitlichen Rahmen, der für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Gremientätigkeit akzeptabel ist. Beispielsweise den Sitzungsbeginn auf eine spätere Uhrzeit verlegen und die Sitzungen effektiver gestalten. - Kommunale Parlamente sollten ihre Strukturen ändern, damit Frauen nicht abgeschreckt werden ein politisches Mandat zu ergreifen. Themen wie effektive Planung und Gestaltung der Sitzungen, Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Kinderbetreuung während kommunalpolitischer Termine können Frauen die Teilhabe an politischen Diskussionen und Entscheidungen ermöglichen und sie motivieren. Die Quotierung von Ausschüssen ist eine weitere Möglichkeit Frauen deutlich zu machen, dass sie in den Gremien erwünscht sind und ihnen dadurch Mut zu machen. Des Weiteren könnten temporäre Auszeiten in Phasen wie der Pflege von Angehörigen oder nach der Geburt ermöglicht werden, so dass Frauen nach der Unterbrechung ihr Mandat wieder aufnehmen können und nur vorrübergehend ruhen lassen. - Es ist dringend notwendig, dass ein Bewusstsein dafür geschaffen wird, dass es in einem demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar ist, eine ausgeglichene Repräsentanz von Frauen in den Kom-munalen Gremien zu ermöglichen. Dies sollte auch durch eine ausgewogene Besetzung der Listen mit Frauen und Männern zum Ausdruck kommen. Auch die Europäische Kommission empfiehlt die regelmäßige Kontrolle von Aktionsplänen und Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenquote in den Parlamenten. Quelle und weitere Informationen unter http://www.spd.landtag-bw.de/cgi-sub/fetch.php?id=771 und http://www.halbe-kraft-reicht-nicht.de/service.html Wir bitten daher die Verwaltung: - Die verschiedenen Handlungsempfehlungen zu untersuchen und dem Gremium eine mögliche Umsetzung für Horb vorzuschlagen. - Nach Information und Beratung im Gemeinderat möglichst noch zeitnah vor der anstehenden Kommunalwahl 2014 über ein Konzept zur Förderung und Erhöhung des Frauenanteils in den kommunalen Parlamenten zu entscheiden. Begründung: Baden- Württemberg nimmt im Ländervergleich in Bezug auf den Frauenenteil in den Kommunalen Parlamenten eine Nachzüglerrolle ein. Verschiedene Themen und Ansatzpunkte werden auf Bundes- und Landesebene diskutiert und entschieden. Darauf haben wir nur begrenzt Einfluss. Jedoch können wir vor Ort die Bedingungen verändern, um die Frauenquote im Gemeinderat zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Nagel Im Namen der SPD-Fraktion

TeilAuto Car-Sharing

Horb, den 03.05.2013

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rosenberger, sehr geehrter Herr Bürgermeister Zeitler, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte, die SPD-Fraktion im Gemeinderat hat bereits mit ihren Anträgen zur Klimaneutralen Kommune und zur Energieagentur wichtige Impulse für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Stadt gegeben. Wir leben in einer mobilen Gesellschaft und auch mit verschiedenen Möglichkeiten des Öffentlichen Nahverkehrs ist das Auto nach wie vor nicht aus unserem Leben wegzu-denken. Ein interessantes Modell könnte jedoch die Nutzung von TeilAuto Carsharing sein. TeilAuto Carsharing bedeutet, dass man anstatt ein eigenes Auto zu besitzen, flexibel ein Auto aus einem Fahrzeug- Pool auswählen kann. Es gibt daher auch keine Anschaffung-, Wartungs- und Versicherungskosten. Es stehen weniger Autos geparkt und unbenutzt am Straßenrand und es ist auch noch umweltfreundlich. Es gibt verschiedene Modelle und Organisationsformen, beispielsweise auch die Nutzung von privaten PKWs. Professioneller ist jedoch TeilAuto Carsharing mit einem eigenen Pool von Fahrzeugen, die dem „Car-Sharing-Verein“ gehören und für die „Mitglieder“ oder „Teilhaber“ zur Verfügung stehen. Für Horb als Produzent von erneuerbaren Energien wären dabei Elektroautos sinnvoll. Wir bitten daher die Verwaltung: - Die verschiedenen Arten von Teil-Auto Carsharing Modellen vorzustellen und die Möglichkeiten und Chancen für Horb darzulegen. - Die städtische Energieagentur mit dem Klimamanager Martin Heer ins Gremium einzuladen und mit ihm mögliche Umsetzungspläne zu diskutieren und zu erarbeiten. - Nach Information und Beratung im Gemeinderat ein TeilAuto Carsharing- Modell für Horb umzusetzen. Begründung: Wir sehen Car-Sharing gerade auch im ländlichen Raum neben dem Ausbau und der Optimierung des ÖPNV sowie einer Verbesserung des Fuß und Radwegenetzes als einen wichtigen Baustein im Bereich Verkehr auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Kommune. Es bedeutet zudem weniger Abstell- und Parkfläche sowie bei Berücksichtigung von Herstellung und Entsorgung von Autos allgemein einen geringeren Resourcenverbrauch. Aber auch soziale Gründe sprechen dafür: Wer nur gelegentlich ein Auto braucht, muss sich dafür nicht extra ein eigenes Auto halten. Dies ist insbesondere für Menschen mit wenig Geld von Bedeutung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Rominger-Seyrich und Melanie Nagel im Namen der SPD- Fraktion

Horb-Pass

Horb, den 11.10.2012

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rosenberger, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

die FD/FW-Fraktion hatte bereits vor einiger Zeit den Vorschlag eines Stipendiums für Kinder eingebracht. Das Lokale Bündnis für die Familie bestrebt seit längerer Zeit die Konzeption und Einführung einer „Kids Card“ mit sozialen Vergünstigungen nach dem Vorbild von Tübingen. Beide Vorhaben wurden nicht weiterverfolgt und konkretisiert. Der Antrag der SPD-Fraktion auf eine einkommensgestaffelte Gebührenordnung fand im Gemeinderat keine Mehrheit. Die Lösung der dreimonatigen Beitragsfreiheit wurde als pragmatische Lösung mit geringem Verwaltungs-aufwand beschlossen. Grundsätzlich wäre jedoch eine umfassendere Konzeption nach dem Vor-bild des Nagoldpasses auch für Horb sinnvoll. Anspruch auf den Nagoldpass haben alle Einwohner in Nagold, deren Einkommen die Grenzen der Wohngeldeinkommensberechnung nicht übersteigen und alle Personen, die bereits Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung und Sozialhilfe erhalten. Ein Antrag kann bei der Wohngeldbehörde gestellt werden, wo dann der Antrag geprüft wird. Als Nachweis legen die Antragsteller die entsprechenden Bescheide oder Einkommensnachweise vor. Der Nagoldpass enthält Vergünstigungen bei den Kindergartengebühren, der Musikschule, Ferienfreizeit, Ferien-betreuung, Badepark Nagold, Kulturellen Veranstaltungen der Stadt Nagold und der Stadtbiblio-thek. Die Ermäßigung wird nur dann gewährt sofern keine Erstattung z.B. vom Landratsamt Calw (Kindergartengebühren) erfolgt bzw. nicht vom Bildungs-und Teilhabepaket abgedeckt ist. Wir bitten daher die Verwaltung: - Dem Gemeinderat Informationen zu einem umfassenden Konzept an Vergünstigungen wie dem Nagoldpass zur Beratung vorzulegen. - Einen Vertreter aus Nagold einzuladen um das Konzept des Nagoldpasses vorzustellen. - Die Verwaltung möge dem Gemeinderat einen Vorschlag unterbreiten, wie ein Horb-Pass aussehen könnte und welche Kosten anfallen würden. - Der Gemeinderat möge darüber beraten und die Einführung eines Horb-Passes beschlie-ßen. Begründung und Zielsetzung: Sinn & Zweck eines Horb-Passes soll es sein, auch einkommensschwächeren Familien - vor allem deren Kindern - vereinfachten Zugang zu gesellschaftlichen Angeboten in Kultur, Sport und Bildung zu verschaffen und damit deren Zukunftschancen zu steigern. Neben der Förderwirkung eines solchen Passes steht dessen kommunikative Funktion im Mittelpunkt. Dies ist gleichzeitig zur menschlichen eine gesellschaftlich sinnvolle Investition, insbesondere da wir angesichts der demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft diese Menschen brauchen werden. Um sozial benachteiligten Familien und vor allem deren Kindern mehr Teilhabe am öffentlichen Leben und an Bildungsangeboten zu ermöglichen, gibt es in vielen Städten bereits Vergünsti-gungsmöglichkeiten wie die „KidsCard“ oder der „Nagoldpass“. Auch in Horb legen wir Wert auf ein respektvolles Miteinander und soziale Teilhabe aller Menschen unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Zimmermann Melanie Nagel i.A. der FD/FW-Fraktion i.A. der SPD- Fraktion

Jugendgemeinderat

Horb, den 28.09.2011

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rosenberger, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

die SPD-Fraktion im Gemeinderat hat vor einigen Jahren bereits den Antrag gestellt einen Jugendgemeinderat zu installieren. Damals wurde der Antrag vom Gremium abgelehnt und stattdessen ein Jugendforum eingerichtet. Von Jugendlichen wurden vermehrt Wünsche geäußert und wir sind der Meinung, dass sie zum einen Anspruch auf mehr Mitbestimmung und –gestaltung in unserer Stadt haben. Zum anderen sollten sie aber auch die Hintergründe kennen, sich mit Regeln auseinandersetzen und für ihren Bereich Verantwortung übernehmen. Jugendgemeinderäte gibt es bereits in verschiedenen Städten, es gibt einen Dachverband der Jugendgemeinderäte (siehe www.jugendgemeinderat.de). Dort wird der Jugendgemeinderat wie folgt beschrieben: „Jugendgemeinderäte sind die Interessenvertretung der Jugendlichen gegenüber der kommunalen Politik. Sie sind darüber hinaus ein Partizipationsmodell und bieten jungen Menschen einen Einstieg in die Politik - ohne Parteibindung. Im Idealfall besitzen sie Rede- und Antragsrecht im Gemeinderat und einen eigenen Etat für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und sonstige Projekte. Ein großes Anliegen der rund 1500 Jugendgemeinderatsmitglieder im Ländle ist es, ihre Stadt für Jugendliche attraktiver zu gestalten. Hierzu gehören beispielsweise die Gestaltung und Einrichtung von Spiel- und Sportplätzen, Rad- und Verkehrswegeplanung, die Umgestaltung von Schulhöfen, Skateanlagen, der Öffentliche PersonenNahVerkehr, insbesondere Nachtbusse und Tarife, die Gestaltung und Erhaltung von Jugendhäusern, politische und unpolitische Veranstaltungen, Umweltaktionen, Bandcontests und vieles mehr. Der Vorsitzende ist ein Mitglied des JGRs oder der (Ober-)Bürgermeister der Stadt. Neben den öffentlichen Sitzungen gibt es nichtöffentliche Sitzungen und Arbeitskreistreffen. Außerdem nehmen die Jugendgemeinderäte an den Sitzungen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse teil – im Idealfall als vollwertiges Mitglied.“ Wir fordern daher - Die Verwaltung möge weitere Informationen zum Thema Jugendgemeinderat einholen und dem Gemeinderat zur Beratung vorlegen. - Das Jugendreferat und interessierte Jugendliche sollten in eine KSA Sitzung eingeladen werden, um das Thema aus Sicht der Jugendlichen zu beleuchten und zu diskutieren. - Wir bitten darum, einen Vertreter vom Dachverband der Jugendgemeinderäte und/oder eines Jugendgemeinderats ins Gremium einzuladen. - Wir bitten die Verwaltung, dem Gemeinderat aufzuzeigen, wie wir bald in Horb einen Jugendgemeinderat einrichten können. Begründung: Die Stadt Horb möchte auch für Jugendliche eine attraktive Stadt sein und bleiben. Auch unter dem Gesichtspunkt des demographischen Wandels sollten wir Jugendliche mehr Partizipation bei Themen, die sie selbst betreffen, ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Nagel i.A. der SPD- Fraktion