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Stellungnahme der SPD-Gemeinderatsfraktion zur Zensur ihres Amtsblattsbeitrags vom 06.09.2013

Veröffentlicht am 07.09.2013 in Pressemitteilungen

Auf Veranlassung von Herrn Oberbürgermeister Rosenberger wurde der von Frau Stadträtin Melanie Nagel im Namen der SPD-Gemeinderatsfraktion verfasste Beitrag zum Thema „Soziale Gerechtigkeit“ im städtischen Amtsblatt vom 06.09.2013 gekürzt. Die Stadtverwaltung hat dahinter angemerkt, aufgrund eines aktiven Wahlaufrufs in Verbindung mit Wahlwerbung sei eine redaktionelle Kürzung des Beitrags erfolgt.

Die Horber Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, zu erfahren, welche Sätze mit dieser fragwürdigen Begründung gestrichen wurden:

„Auch auf der Bundesebene steht die SPD mit den Themen wie Mindestlohn, gerechte Bildungschancen, eine gerechte Steuerpolitik, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, bezahlbare Mieten usw. für eine am Menschen orientierte politische Zukunft. Sie und wir dürfen teilhaben an der Gestaltung unserer Gesellschaft. Mit Ihrer Stimme am 22.9. haben Sie es in der Hand.“

Auf die Zensurandrohung der Stadtverwaltung haben wir im Vorfeld eindeutig gegenüber dem OB klargestellt: „Der letzte Satz ist neutral formuliert. Die mündigen Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt wurden nicht dazu aufgefordert, wählen zu gehen oder eine bestimmte Partei zu wählen. Im Schlusssatz wird lediglich auf die Möglichkeit der Stimmabgabe hingewiesen. Im Übrigen hat die Teilhabe an der Gestaltung unserer Gesellschaft nicht im Entferntesten mit aktiver Wahlwerbung zu tun.“

Es deutet viel darauf hin, dass man der SPD-Fraktion zeigen wollte, wer am längeren Hebel sitzt.

An demselben Tag, 02.09.2013, als Herr Oberbürgermeister Peter Rosenberger (CDU) die Kürzung des Amtsblattbeitrags der SPD-Fraktion verfügt hat, erschien in der Neckar Chronik eine Anzeige des CDU-Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Fuchtel, in der er zu seiner 268. Sprechstunde in das Horber Rathaus, Marktplatz 8, 1. OG, Zimmer 216, für Freitag, den 6. September 2013 (16 Tage vor der Bundestagswahl!) eingeladen hat. Für den Termin auf dem Rathaus konnte man sich bei der CDU-Kreisgeschäftsstelle anmelden. Außerdem enthielt der Schlusssatz der Anzeige tatsächlich eine aktive Wahlwerbung: „Bitte geben Sie der CDU die 1. und 2. Stimme, damit ich meine bürgernahe Arbeit fortsetzen kann“.

Der Begriff „Wahlwerbung“ wurde in beiden Fällen sehr unterschiedlich ausgelegt.
Frau Nagel hat weder den Namen der hiesigen SPD-Bundestagskandidatin genannt noch annähernd eine Wahlempfehlung abgegeben. Sie hat nur auf das verfassungsmäßig verbriefte Wahlrecht hingewiesen. Es gehört schon viel Fantasie dazu, hierin ein Verstoß gegen einen Gemeinderatsbeschluss zu finden und ein Exempel an einer Partei mit über 150 Jahren demokratischer Tradition zu statuieren.

Warum stellt der OB dem örtlichen Bundestagskandidaten seiner Partei das Zimmer 216 des Horber Rathauses innerhalb der von ihm selbst genannten 3-Wochen-Frist vor der Wahl zur Verfügung? Zahlt Herr Fuchtel Miete? Lässt Herr Rosenberger auch andere Parteien während und außerhalb von Wahlkampfzeiten in sein Rathaus?

Die SPD-Fraktion bittet um Unterrichtung des Gemeinderates.

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