Soziale Politik für Dich.

Horb ist schön, mit uns auch sozial.

Beitrag im Amtsblatt am 08.03.2024

Wir-wollen-zum-Hauptbahnhof!

Mitte 2025, also in eineinviertel Jahren soll unsere Gäubahn, gleichzeitig internationale Verbindung und wichtigste Eisenbahnverbindung für ca. 1,5 Millionen Menschen südwestlich von Stuttgart, in Vaihingen für mindestens 10 Jahre gekappt werden. Der wichtige Eisenbahnknoten Stuttgart HBF wäre dann nur mit Umstieg in die S-Bahn in Vaihingen zu erreichen. Verschiedene Experten, auch frühere Untersuchungen der DB und zuletzt am 09.01.2024 nochmals die Umweltverbände BUND, Landesnaturschutzverband, Pro Bahn und VCD haben aufgezeigt, dass dies durch Erhalt eines Teils des bisherigen oberirdischen Kopfbahnhofes nicht notwendig ist. Das aber blockiert bisher die Stadt Stuttgart. In verschiedenen Städten entlang der Strecke haben sich deshalb Initiativen Pro Gäubahn, z. B. Rottweil-Stuttgart-ohne-umsteigen.de, gegründet. Eine solche brauchen wir auch in Horb. Für Samstag, 09.03.2024 ist in Rottweil die Gründung einer überregional koordinierenden Initiative vorgesehen.

Stadtrat Dr. Dieter Rominger-Seyrich

Beitrag im Amtsblatt am 02.02.2024

Ortsdurchfahrt Horb

Am 19.12.2023 hat der Gemeinderat Beschlüsse zum weiteren Vorgehen bei der Umgestaltung der Horber Ortsdurchfahrt im Zuge der Fertigstellung der Hochbrücke gefasst. In einem Wettbewerbsverfahren sollen die beiden Alternativen Fußgängerzone auf dem vorderen Teil der Neckarstraße und Einbahnstraßenring über die östliche Schillerstraße untersucht werden. Ziel muss es aber sein, möglichst viel Durchgangsverkehr herauszubringen. Die SPD hatte sich deshalb nach reiflicher Abwägung mehrheitlich dafür ausgesprochen, nur noch die Fußgängerzone weiterzuverfolgen. Bei dem Einbahnstraßenring würden selbst bei einer Tempo 20-Regelung sich viele Autofahrer nicht abschrecken lassen. Eine Verlagerung des hälftigen Verkehrs über die Schillerstraße bis zur Mühlener Straße würde zu großen Mehrbelastungen für das Wohngebiet führen. Die Fußgängerzone würde die Lebensqualität und die Attraktivität der Innenstadt steigern. Der Gemeinderat hätte bereits am 19.12. den großen Wurf wagen können!

Fraktionsvorsitzender Thomas Mattes
 

Beitrag im Amtsblatt am 03.11.2023

Sportstättenplanung

Für die Ersatzneubauten der Stadionhallen scheint sich eine zeitnahe Lösung abzuzeichnen. Die Entscheidungsfindung und der Neubau eines Stadions ziehen sich noch länger hin. Dies wäre aber nicht nur eminent wichtig für den FC Horb, sondern auch für die Leichtathletik im Schul- und Vereinssport. Nicht ohne Grund hat die SPD bereits 2014 die Aufstellung eines gesamtstädtischen Sportstättenkonzepts beantragt. Anstatt perspektivisch zu agieren, hat man abgewartet und sich durch die nicht überraschend kommende begrüßenswerte Erweiterung von Bosch Rexroth zum Handeln zwingen lassen. Der Gemeinderat hat erst am 24.10.2023 die Verwaltung beauftragt, fünf von ursprünglich 13 diskutierten Standorten für ein Stadion näher zu prüfen. Für die SPD ist ein zentraler Standort wichtig. Die Nähe zur Hohenberghalle und zwei weiterführenden Schulen hätte Vorteile wie kurze Wege, gute Erreichbarkeit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Konzentration von Sporteinrichtungen an einer Stelle.

Fraktionsvorsitzender Thomas Mattes

Beitrag im Amtsblatt am 06.10.2023

§ 13b Baugesetzbuch

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 einen Bebauungsplan für unwirksam erklärt, da § 13b BauGB mit EU-Recht unvereinbar ist. Das Lamentieren

einzelner Autoren in den letzten Amtsblättern ist unangebracht. Die Stadt Horb und die Gemeinderatsmehrheit haben § 13b unabhängig von der Unionsrechtswidrigkeit nicht im Sinne der Intention des Gesetzgebers - Schaffung von verdichtetem Wohnraum in Ballungsgebieten - angewendet. Dabei haben die Regierungspräsidien, die Landesarchitektenkammer und der Regionalverband Nordschwarzwald von einer Anwendung des § 13b abgeraten. Nach einer vom Regionalverband zitierten Studie des Umweltbundesamts wurde § 13b vor allem für die Entwicklung von Einfamilienhausgebieten im ländlichen Raum genutzt. Es ist erfreulich, wenn junge Familien vor Ort bleiben und bauen können. Hätte man aber von Anfang an das förmliche Verfahren nach dem BauGB mit Umweltprüfung durchgeführt, müsste man nicht überlegen, wie mit dem Urteil umzugehen ist.

Fraktionsvorsitzender Thomas Mattes

Beitrag im Amtsblatt am 01.09.2023

Schutz bei Hitze

Die letzten Jahre einschließlich dem aktuellen waren mit nur einer Ausnahme die wärmsten seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen. Dabei hat sich das Klima seit Beginn des Industriezeitalters gerade um 1,2 °C erwärmt. Selbst bei optimaler Wende bei den Klimaschutzmaßnahmen weltweit wird bis Mitte des Jahrhunderts ein Anstieg von mindestens 2 °C erwartet. Auch in diesem Jahr leiden viele Menschen, insbesondere Ältere, Kranke und Kinder, unter der Hitze und der Schwüle. Untersuchungen haben erstmalig im Hitzejahr 2003 und wieder in den letzten Jahren eine erkennbar erhöhte Sterblichkeit in den Hitzeperioden gerade in diesem Personenkreis festgestellt. Deshalb sollen gemäß des Klimaanpassungsgesetzes der Bundesregierung auch Kommunen und Landkreise Hitzeschutzpläne als Teil eines lokalen Klimaanpassungskonzeptes erstellen. Dies zu erarbeiten wird neben forcierten Klimaschutzmaßnahmen auch auf lokaler Eben eine fortlaufende wichtige Aufgabe für die nächsten Jahrzehnte sein.

Stadtrat Dr. Dieter Rominger-Seyrich

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