Stadtgestaltungssatzung
Am 14. April hat der Städtebau- und Sanierungsausschuss die Stadtverwaltung einstimmig beauftragt, Vorschläge zur Änderung der Gestaltungssatzung auszuarbeiten. Die seit 1983 geltende Satzung muss den gewandelten bautechnischen Bedürfnissen angepasst werden. Ziel ist, die Vielzahl von Befreiungen zu reduzieren und Regelungslücken zu schließen. Wer dies als Satzungstrick abtut, verschließt sich der Realität. Eine Harmonisierung mit dem Geltungsbereich der Gesamtanlagenschutzsatzung ist zu begrüßen, ohne dass das Kino-Areal herausfällt. Regelungen zum Schutz der historischen Altstadt haben ihre Berechtigung. Künftige Neubauten und Sanierungsvorhaben dürfen aber auch nicht durch überzogene und unrealistische Anforderungen erschwert werden.
Fraktionsvorsitzender Thomas Mattes