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Beitrag im Amtsblatt am 01.12.2017

Veröffentlicht am 01.12.2017 in Gemeindenachrichten

Bauplatzvergabe


Am 21.11.2017 hat der Gemeinderat die Einführung einer Bauverpflichtung für städtische Wohnbauplätze beschlossen. Bauplätze müssen innerhalb von vier Jahren ab Eigentumsübergang mit einem Wohnhaus bebaut sein. In den Verträgen wird der Stadt ein Wiederkaufsrecht eingeräumt. Frühere Eigentümer, die Flächen in neues Bauland „eingeworfen“ haben, können höchstens einen Bauplatz ohne Bauverpflichtung „zurückerwerben“. In Härtefällen wie z.B. schwere Krankheit, Tod oder Scheidung der Eigentümer ist eine Verlängerung der Baufrist möglich. Die SPD-Fraktion hält den sogenannten Bauzwang für das richtige Instrument, Grundstücksspekulationen und dem Entstehen vieler Baulücken entgegenzuwirken. Es kommen dann die Interessenten zum Zuge, die auch tatsächlich bauen wollen.

Fraktionsvorsitzender Thomas Mattes

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