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Beitrag im Amtsblatt am 07.10.2022

Veröffentlicht am 07.10.2022 in Gemeindenachrichten

Barrierefreier Zugang zum Rauschbart

Am 20. September hat der VTA des Gemeinderats die straßenrechtliche Widmung des 1,4 km langen Privatwegs zum Rauschbart auf der Gemarkung Mühlen als beschränkt öffentlicher Weg beschlossen. Es sind nur land- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Lieferverkehr und ein Rikscha-Shuttle-Service für gehbehinderte Menschen zulässig. Es ist nachvollziehbar, dass die Eigentümer des Weges nicht mehr eine weitreichende Kfz-Nutzung dulden wollten. Unverständlich ist aber, dass sie nicht bereit waren, Kraftfahrzeuge mit blauen Behindertenparkausweis durchfahren zu lassen. Der Rikscha-Service ist zwar eine gut gemeinte Idee, hilft aber nicht bei Ausflügen von Seniorenclubs oder -einrichtungen Die Stadt sollte deshalb nochmals prüfen, ob vom Haugenstein ein barrierefreier mit dem Naturschutzrecht in Einklang zu bringender Weg angelegt werden kann. Gehbehinderte und ältere Menschen dürfen nicht von der vollständigen Teilhabe in unserer Gesellschaft ausgeschlossen werden!

Fraktionsvorsitzender Thomas Mattes