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Thomas Mattes hält Haushaltsrede 2022

Veröffentlicht am 30.01.2022 in Gemeinderatsfraktion

Am 25.01.2022 hat der Horber Gemeinderat die Haushaltssatzung 2022 Beschlossen.

Zu den kommunalpolitischen Schwerpunkten im Haushaltsjahr 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2025 hat der Fraktionsvorsitzende Thomas Mattes Stellung genommen:

 

Der Haushaltsplan 2022 wird gegenüber dem Jahr 2021 um 424.687 € besser liegen, aber auch im zweiten Jahr in Folge im Gesamtergebnis mit einem dicken Minus von 4.390.840 € abschließen.

Die Genehmigung des Haushalts 2022 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe kann nur aufgrund von gebildeten Rücklagen und außerordentlichen Ergebnissen aus den erfolgreichen Vorjahren, insbesondere dem Jahr 2018, erreicht werden.

Erst für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird aufgrund der hoffentlich zurückgehenden Auswirkungen der Corona-Pandemie wieder mit positiven Ergebnissen gerechnet. Die summierten Ergebnisse 2022 bis 2025 ergeben dennoch ein Minus von rund 3,9 Mio. € für den gesamten Zeitraum.

 

Die Haushaltsstrukturkommission hat strukturelle Einsparvorschläge zur dauerhaften Stärkung der Finanzkraft in Höhe von rund 620.000 € erarbeitet. Um die angestrebte Einsparung von mindestens 1 Mio. € zu erreichen, werden im Laufe des Jahres 2022 weitere Organisationsuntersuchungen und mehrere Produkte einer Aufgabenkritik unterzogen. Unter TOP 18, Drucksache Nr. 17/2022, stehen 18 Beschlussempfehlungen zur Abstimmung. Die Prüfaufträge werden nahezu einhellig von der SPD-Fraktion mitgetragen.

 

Die Kürzungen müssen aber ausgewogen sein. Es darf nicht auf Kosten der Schwächsten gespart werden!

Mit Ziff. 4 „mögliche Reduzierung der Leistungen im Horb Pass“ tun wir uns sehr schwer. Der Horbpass wurde aufgrund eines gemeinsamen Antrags der FD/FW- und der SPD-Fraktion vom 11.10.2012 eingeführt. Für sozial schwache Familien wurden teilweise Verbesserungen erreicht. Leider wurde nach zahlreichen fast zweieinhalbjährigen Vorberatungen unser ursprüngliches Anliegen verwässert. Im Gegensatz zu unserer Nachbarstadt Nagold wurden die Kindergartenbeiträge und Musikschulgebühren nicht in den Horbpass integriert. Wir sehen die Gefahr, dass der bei Bedenkenträgern in der Stadtverwaltung und der CDU-Fraktion ungeliebte Horbpass ganz abgeschafft werden könnte!

Bei Punkt 13 „Überprüfung der Konzeption zur Gebäudereinigung“ ist darauf zu achten, dass es nicht zu Sozialdumping kommt. Die Untersuchung darf nicht dazu führen, dass die von Privatfirmen eingesetzten Reinigungskräfte deutlich weniger verdienen.

 

Erfreulich ist, dass sich die Ansätze für die Gewerbesteuereinnahmen bis 2024/2025 wieder Richtung 8 Mio. € bewegen.

Die Einnahmen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B bleiben stabil bzw. erhöhen sich durch die Erschließung geplanter Baugebiete. Auf den § 13b BauGB komme ich noch im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zurück.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 22.12.2021 mit dem Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes für die Kommunen die Möglichkeit geschaffen, eine Grundsteuer C zur Mobilisierung von Bauland einzuführen. Der grün-schwarzen Landesregierung fehlte leider der Mut, die Erhebung zwingend vorzuschreiben. Das Gesetz ist bereits in Kraft getreten. Horb sollte wie in der Empfehlung Nr. 10 der Haushaltsstrukturkommission davon Gebrauch machen. Bei der erstmaligen Erhebung entsteht zwar ein gewisser Verwaltungsaufwand, der hinzunehmen ist. Wir sollten alle Kräfte daran setzen, Bauland zu mobilisieren, Baulücken zu schließen, Spekulationen entgegenzuwirken und eine gute Innenentwicklung zu betreiben. Die Erfahrung zeigt, dass viele Enkel aus beruflichen und privaten Gründen leider doch nicht in ihrem Heimatort bleiben. Die Einführung der Grundsteuer C wäre auch ein wichtiges flankierendes Instrument für den einzustellenden Flächenmanager.

 

Im Finanzplan - Investitionstätigkeit ergeben sich in der mittelfristigen Finanzplanung 2021 bis 2025 jeweils negative Salden. Im Jahr 2022 sind zur Durchführung von Baumaßnahmen und zum Erwerb von Finanzvermögen Auszahlungen von rund 9,2 Mio. € ausgewiesen. Die Projekte in dem Investitionsplan der mittelfristigen Finanzplanung sind wieder sehr überschaubar.

Einen großen Posten nimmt erneut der Erwerb von Außengrundstücken ein, der zwar über zu erwartende Grundstückserlöse refinanziert werden kann. Dies ist auf die Vielzahl nach § 13b BauGB beschlossenen Baugebieten zurückzuführen.

Für den Grunderwerb von Außengrundstücken werden 3,588 Mio. € eingestellt, während für den Grunderwerb für die Innenentwicklung 2,3 Mio. € angesetzt werden.

Positiv zu erwähnen ist, dass ab 2022 die jährlichen Beträge von 300 T€ auf 500 T€ angehoben werden. Der Abstand zwischen den Mitteln für die Außengrundstücke und die Innenentwicklung mag etwas geringer geworden sein.

Wir wollen niemandem Lebensformen vorschreiben. Es ist erfreulich, wenn Wohnraum geschaffen wird und junge Familien vor Ort bleiben und bauen können. Andererseits gibt es in den Stadtteilen viele unbebaute Flächen und Straßen mit mehreren leer stehenden Häusern. Der Gemeinderat darf aber auch nicht Menschen aus den Augen verlieren, die sich kein Einfamilienhaus leisten können.

Wie bereits nicht nur von mir mehrfach kritisiert wurde, wenden die Stadt Horb und die Gemeinderatsmehrheit § 13b BauGB nicht im Sinne der Intention des Gesetzgebers an. Dies haben die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg und die Landesarchitektenkammer bemängelt. Auch der Regionalverband Nordschwarzwald hat in der Sitzungsunterlage zum Planungsausschuss am 24.11.2021 von einer Anwendung des § 13b BauGB abgeraten. Eine von dem Regionalverband zitierte Studie des Umweltbundesamts kommt zum Ergebnis, dass Verfahren nach § 13b BauGB vor allem für die Entwicklung von Einfamilienhausgebieten im ländlichen Raum genutzt wird.

 

Unter den TOP 2 ff. sind mehrere haushaltsrelevante Beschlüsse zu fassen, zu denen das eine oder andere anzumerken ist:

 

Die SPD-Fraktion stimmt der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2021/22 und der Prüfung der Einrichtung einer weiteren Gruppe im Kindergarten Bildechingen zu.

Bei den Tagesordnungspunkten 3 und 4 werden entsprechende Mittel für Sanierungsmaßnahmen im Martin-Gerbert-Gymnasium und dem Schulzentrum sowie für weitere Brandschutzmaßnahmen im Gymnasium bereitgestellt. Wir begrüßen dies sehr. Als Schulträger stehen wir auch gegenüber der Schülerschaft und den Lehrkräften in der Verantwortung.

 

Die SPD-Fraktion unterstützt die Fortführung des Klimaschutzkonzepts. Wegen des stark fortschreitenden Klimawandels ist es konsequent, dass die Stadt Horb das Ziel der Klimaneutralen Kommune von 2050 auf 2040 vorzieht und für das Zwischenziel 2030 einen Maßnahmenplan erstellt. In Horb gibt es viele Projekte und Initiativen, aber diese reichen nicht aus. Im Bereich der regenerativen Energien müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Mit dem geplanten Solarpark in Ahldorf entlang der Autobahn werden 10 der insgesamt angestrebten 50 ha Freiflächensolaranlagen umgesetzt. Dem offenen Ausschreibungsverfahren der Stadtwerke an alle Eigentümer bislang landwirtschaftlich genutzter Flächen ist zuzustimmen. Mit der Einbeziehung von Vertretern der Landwirtschaft können Konflikte mit der Nahrungsmittelproduktion gelöst werden.

 

Der Bündelausschreibung von Planungsleistungen für den Ausbau von Fernwärmeversorgungen in 6 Stadtteilen stimmen wir ebenfalls zu. Wir verkennen nicht, dass dies zu Konkurrenzsituationen führen kann. Die Stadtwerke sollten wie in der Drucksache Nr. 12/2022 ausgeführt das lokale Handwerk im Hinblick auf neue Geschäftsfelder einbeziehen.

 

Beim Parkhaus Bahnhof wäre mit der Variante 1 eine moderate Tariferhöhung sachgerechter. Ob die Anfrage bei der DB Netz zu einem positiven Ergebnis führen wird, ist fraglich. Beim endgültigen Beschluss der Variante 2 bestünde die Gefahr, dass viele Pendler aus dem Raum Empfingen, Sulz, Waldachtal oder auch aus Horb verprellt werden und weiter nach Eutingen oder Bondorf fahren, wo man umsonst parken kann. Der ökologische Ansatz, möglichst viele Autofahrer frühzeitig zum Umstieg auf die Bahn zu bewegen, wird ad absurdum geführt.

 

Den Vorschlägen der Verwaltung in der Drucksache Nr. 5/2022 zu den 3 Anträgen der BIM-Fraktion ist beizupflichten. Ideen aus der Bevölkerung sind sehr wichtig. Ein digitales Ideentool lässt sich wie das Beispiel Tübingen zeigt so nicht umsetzen. In der öffentlichen Verwaltung gibt es bereits viele Initiativen zur Einführung der leichten Sprache. Der Antrag zur Einrichtung eines „Shopfloor Boards“ steht aber in Widerspruch zu einer leichten und verständlichen Sprache. Betriebswirtschaftliche Ansätze haben sich bereits in der öffentlichen Verwaltung bewährt wie z.B. unser doppischer Haushalt, die Zugrundelegung der Folgekosten und des Werteverzehrs.

Wir sind aber weder in der Produktion tätig noch ein Dax-Unternehmen! Behörden habe gesetzliche Aufgaben durchzuführen. Man kann nicht die Betriebswirtschaftslehre 1:1 auf die öffentliche Verwaltung übertragen!

 

Die SPD-Fraktion begrüßt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Bereich Wandern und Radfahren. Im Hinblick auf die dringende Notwendigkeit der Verkehrswende sollte der Schwerpunkt weniger auf die Parkplätze beim Neckarbad, sondern auf die Anreise mit dem ÖPNV beim Bahnhof gelegt werden.

Die Ersatz- bzw. Ergänzungsbeschaffung von Markthütten trägt zur Attraktivitätssteigerung der hoffentlich wieder stattfindenden Märkte bei.

 

Für die SPD-Fraktion sind die Städtepartnerschaften ein wichtiges Anliegen. Im Zeitalter von rechtspopulistischen Strömungen ist die Förderung von interkulturellen Begegnungen von Menschen in Europa wichtiger denn je!

 

Den Beschlussvorschlägen über die Einzelanträge von Vereinen zur Sanierung von vereinseigenen Anlagen und Pflegegeräte, Jubiläumsveranstaltungen schließen wir uns an.

 

Die SPD stimmt den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Stadtwerke und Stadtentwässerung zu.

 

Wir freuen uns, welche herausragende Entwicklung die Stadtwerke unter der Führung von Herrn Huber mit mehreren Betriebszweigen genommen haben. Das Ziel „Vollstadtwerke“- die Stadtwerke als Komplettanbieter – ist in greifbarer Nähe. In unseren Beiträgen zum Amtsblatt hat auch die SPD-Fraktion immer wieder eine Intensivierung der Anstrengungen in allen energierelevanten Bereichen gefordert. Die weiteren Personalbedarfe von 2,7 Stellen bei den Stadtwerken sind wegen der zusätzlicher Aufgaben gerechtfertigt. Bei Verbreiterung des Angebots können auch mehr Einnahmen erzielt werden. Es müssen langfristige Strategien verfolgt werden wie die Auflösung von Strom- und Gaskonzessionsverträgen und die Übernahme der Versorgung durch die Stadtwerke. Wie im Vorbericht des Haushaltsplans ausgeführt enden die Konzessionsverträge für Strom und Gas am 30.04.2026. Will die Gemeinde die der allgemeinen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen im Gemeindegebiet übernehmen, muss sie dies spätestens ein Jahr vor Vertragsende schriftlich mitteilen. Die SPD fordert eine rechtzeitige Befassung des Gemeinderats. Wir brauchen starke Stadtwerke!

 

Zusammenfassung:

 

Die SPD-Fraktion wird dem Haushaltsplan 2022 zustimmen.

 

Der Haushalt ist noch durch die Auswirkungen der Coronapandemie geprägt. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Lage bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung wieder deutlich verbessert.

Im Jahr 2022 sind neben den Verkehrslösungen die Entwicklung des Leuco-Areals, die Investorenausschreibung der Hohenbergkaserne Mitte, die mögliche Ansiedlung eines Ärztehauses und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum die wichtigsten Themen für unsere Stadt.

Die Mitbenutzungstrasse auf dem Hohenberg ist nach der Informationsveranstaltung des Regierungspräsidiums Karlsruhe am 24.11.2021 die einzig verbliebene Option. Die SPD-Fraktion wird sich nach besten Kräften für den Lärmschutz der betroffenen Anwohner einsetzen.

Bei der weiteren Verkehrsentlastung der Innenstadt nach dem Bau der Hochbrücke sind wir für eine ergebnisoffene Prüfung durch zu beauftragende Fachleute. Es muss eine tragfähige Lösung für die Anwohner, den Handel und auch für die Stadtteilbewohner gefunden werden, die innerhalb der Gesamtstadt unterwegs sind.

 

Ich möchte schließen mit einem Zitat aus Ziffer 3 des Vorberichts: „Die kommunalen Vertreter werden dabei abwägen, wie Kommunen ihre auch vom Land erbetene Stabilisierungsfunktion für die Daseinsfür- und -vorsorge und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt trotz Sparmaßnahmen und Budgetkürzungen erfüllen können“. Dies sollte eine Handlungsmaxime für den gesamten Gemeinderat sein!