Gemeindenachrichten
§ 13b Baugesetzbuch
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 einen Bebauungsplan für unwirksam erklärt, da § 13b BauGB mit EU-Recht unvereinbar ist. Das Lamentieren
einzelner Autoren in den letzten Amtsblättern ist unangebracht. Die Stadt Horb und die Gemeinderatsmehrheit haben § 13b unabhängig von der Unionsrechtswidrigkeit nicht im Sinne der Intention des Gesetzgebers - Schaffung von verdichtetem Wohnraum in Ballungsgebieten - angewendet. Dabei haben die Regierungspräsidien, die Landesarchitektenkammer und der Regionalverband Nordschwarzwald von einer Anwendung des § 13b abgeraten. Nach einer vom Regionalverband zitierten Studie des Umweltbundesamts wurde § 13b vor allem für die Entwicklung von Einfamilienhausgebieten im ländlichen Raum genutzt. Es ist erfreulich, wenn junge Familien vor Ort bleiben und bauen können. Hätte man aber von Anfang an das förmliche Verfahren nach dem BauGB mit Umweltprüfung durchgeführt, müsste man nicht überlegen, wie mit dem Urteil umzugehen ist.
Fraktionsvorsitzender Thomas Mattes
Schutz bei Hitze
Die letzten Jahre einschließlich dem aktuellen waren mit nur einer Ausnahme die wärmsten seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen. Dabei hat sich das Klima seit Beginn des Industriezeitalters gerade um 1,2 °C erwärmt. Selbst bei optimaler Wende bei den Klimaschutzmaßnahmen weltweit wird bis Mitte des Jahrhunderts ein Anstieg von mindestens 2 °C erwartet. Auch in diesem Jahr leiden viele Menschen, insbesondere Ältere, Kranke und Kinder, unter der Hitze und der Schwüle. Untersuchungen haben erstmalig im Hitzejahr 2003 und wieder in den letzten Jahren eine erkennbar erhöhte Sterblichkeit in den Hitzeperioden gerade in diesem Personenkreis festgestellt. Deshalb sollen gemäß des Klimaanpassungsgesetzes der Bundesregierung auch Kommunen und Landkreise Hitzeschutzpläne als Teil eines lokalen Klimaanpassungskonzeptes erstellen. Dies zu erarbeiten wird neben forcierten Klimaschutzmaßnahmen auch auf lokaler Eben eine fortlaufende wichtige Aufgabe für die nächsten Jahrzehnte sein.
Stadtrat Dr. Dieter Rominger-Seyrich
Weichenstellungen
Der Gemeinderat hat wichtige Verfahrensbeschlüsse zur Stadtentwicklung im Bereich „Horb-West“ und zum Umbau der Ortsdurchfahrt (OD) von Horb im Zuge der Verkehrsfreigabe der Hochbrücke gefasst.
Der Rahmenplan Horb-West gibt Bosch-Rexroth und der Stadt ausreichend Zeit für die Planungen zur Betriebserweiterung und von Ersatzneubauten für die Stadionhallen. Die zusätzliche Zeit darf nicht zu Lasten des Schul- und Vereinssports verschlafen werden: Für das Stadion muss bis spätestens 2026 ein Ersatzstandort feststehen! Es geht nicht nur um den FC Horb, sondern auch um die Leichtathletik in Horb.
Für den Rückbau der OD Horb hat das beauftragte Planungsbüro drei Varianten weiterempfohlen. Der Gemeinderat steht vor der Entscheidung, ob einem Einbahnstraßenring oder einer Fußgängerzone in der Neckarstraße der Vorzug zu geben ist oder Varianten kombiniert werden. Zur Erhöhung der Lebensqualität und der Attraktivität der Innenstadt muss so viel Verkehr wie möglich herausgenommen werden!
Fraktionsvorsitzender Thomas Mattes
Danke DUH!
Ab 2025 droht die langjährige Abbindung der Gäubahn vom Stuttgarter HBF. Der erst 2021 angesichts des bis dahin ungelösten Anbindungsproblems der Gäubahn hastig ins Spiel gebrachte Pfaffensteigtunnel wird selbst bei optimalstem Planungs- und Bauverlauf nicht vor Mitte der 30er Jahre fertig gestellt sein. Die langjährige Kappung der Gäubahn in Vaihingen widerspricht dem Planfeststellungsbeschluss für Stuttgart 21. Trotzdem lehnen DB und Stadt Stuttgart kompromisslos einen möglichen Weiterbetrieb der Gäubahn über die Panoramabahn in einen notwendigen Ergänzungsbahnhof ab. Wegen der hierdurch zu befürchtenden, für den Klimaschutz kontraproduktiven Verkehrsverlagerung zurück auf die Straße klagt nun die Deutsche Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgerichtshof - eigentlich die Aufgabe des Interessenverbandes Gäubahn und deren Anrainern wie Horb. Diese haben sich bisher leider mit der Beruhigungspille einer möglichen S-Bahnverlängerung über Herrenberg hinaus abspeisen lassen. Der DUH deshalb herzlichsten Dank!
Stadtrat Dr. Dieter Rominger-Seyrich
Kulturmanagement in Horb
Am 23. Mai hat der Gemeinderat die Einrichtung eines hauptamtlichen Kulturmanagements beschlossen. Dies hat sich abgezeichnet, seit das Projekt Zukunft seinen Rückzug zum Jahresende 2023 angekündigt hat. Das soziokulturelle Zentrum im Kloster hat seit Jahrzehnten Strahlkraft weit über Horb hinaus. Die SPD bedankt sich für das Engagement und das hochwertige und vielfältige Programm.
Im kulturellen Bereich gibt es noch weitere Vereine, die ebenfalls kaum Nachfolger finden. Mit dem hauptamtlichen Management sollen Kulturtreibende von organisatorischen Tätigkeiten wie z.B. GEMA, Künstlersozialkasse und steuerliche Fragen entlastet werden. Die Kultur ist ein wichtiger Standortfaktor für Horb. Mit dem Kloster, dem Steinhaus, dem Marmorwerkmittelbau und bald dem Fruchtkasten stehen mehrere Räumlichkeiten für Veranstaltungen unterschiedlichster Art zur Verfügung. Durch die Entlastung des Ehrenamtes erhöht sich die Chance, wieder mehr und auch jüngere Engagierte zu gewinnen.
Fraktionsvorsitzender Thomas Mattes
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